Der Satz, mit dem der Anwalt des Journalisten und Aktivisten Arne Semsrott die Begründung seiner Rechtsauffassung beginnt, dürfte die Empfängerin - die Staatsanwaltschaft Berlin - in ihrer Sicht zunächst bestätigen: "Mein Mandant räumt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in tatsächlicher Hinsicht ein". Das ist in dem am 1. Dezember verfassten Schreiben zu lesen, das der SZ vorliegt. Und in dem dann gleich behauptet wird: "Eine Strafbarkeit scheidet indes aus verfassungsrechtlichen Gründen aus".
Pressefreiheit:Verklagt vom Staat
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Das Portal "FragDenStaat" hat Ermittlungsakten veröffentlicht - wissend, dass das verboten ist. Den entsprechenden Paragrafen 353d soll sich das Verfassungsgericht einmal ansehen, meint Chefredakteur Arne Semsrott.
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