Leistungsschutzrecht:Google darf kein Verleger werden

Lesezeit: 2 min

Ein Schiedsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt soll den Streit zwischen Google und der Verwertungsgesellschaft Corint Media entscheiden. (Foto: Annegret Hilse/Reuters)

Das Bundeskartellamt hat das News Showcase-Programm genehmigt, über das Google Geld an Presseverlage ausschüttet. Aber die Behörde hatte dafür einige Bedingungen.

Von Philipp Bovermann

Google darf weiterhin sein Angebot News Showcase betreiben. Der Digitalkonzern darf aber nicht stärker als bislang selbst als Verleger auftreten, indem er Nachrichteninhalte direkt auf der Seite der Google-Suche ausspielt, sodass die Nutzer gar nicht mehr auf die Websites der Medienhäuser wechseln müssten. So hat es das Bundeskartellamt entschieden, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.

Im Oktober 2020 hatte ein Prüfverfahren gegen Google nach einer Beschwerde der Verwertungsgesellschaft Corint Media (früher VG Media) begonnen. Aus deren Sicht nutzte Google seine Marktmacht, um über das News Showcase-Programm die teilnehmenden Verlage dazu zu bringen, ihr Presseleistungsschutzrecht teilweise abzutreten- also das Recht, von Digitalplattformen für die Darstellung von Presseerzeugnissen angemessen bezahlt zu werden. Google schiebe den Medienhäusern für die Teilnahme am Programm Geld zu und erkaufe sich damit die Zustimmung zu Einzelverträgen, in denen die Medienhäuser ihre Presseinhalte "zu Dumpingpreisen" verschleuderten. Das höhle den gesetzlichen Anspruch aus, den eine Verwertungsgesellschaft wie Corint Media kollektiv wahrnehmen könnte.

Keine Einigung im Streit zwischen Google und der Verwertungsgesellschaft

Das Bundeskartellamt teilte diese Bedenken offenbar. Auf Intervention der Behörde hin habe Google aber seine Vertragspraxis dahingehend geändert, dass auch die Showcase-Partner sich von einer Verwertungsgesellschaft vertreten lassen können und ihr Leistungsschutzrecht "getrennt von einem Showcase-Vertrag lizenzieren" können. Zudem entscheide die Teilnahme am Showcase-Programm auch künftig nicht darüber, wie weit oben die Medieninhalte eines Verlags in Googles Suche auftauchen.

Der Konzern hat nach eigenen Angaben Verträge mit 32 deutschen Medienhäusern unterzeichnet, die mehr als 100 Publikationen herausgeben. Auch die SZ nimmt an dem Programm teil. Die Presseverlage kuratieren dabei besonders herausgehobene Flächen in Googles News-Angebot - in der entsprechenden App und über news.google.com - und erhalten dafür eine Vergütung.

Corint Media fordert von Google 420 Millionen Euro im Jahr, um sie anschließend an die Verlage zu verteilen. Google hingegen will lieber Einzelverträge abschließen und bietet der Verwertungsgesellschaft 3,2 Millionen Euro an. Dieser Streit ist offen. Das Kartellamt teilt mit, es habe Google dazu bewogen, bis zur Klärung eine höhere Vergütung anzubieten, "die zumindest auf dem Niveau der zwischen Google und einzelnen Verlegern individuell abgeschlossenen Lizenzverträge lag".

Endgültig über den Streit entscheiden soll ein Schiedsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt. Das Bundeskartellamt will sich dabei nicht einmischen. Es behält sich aber die Möglichkeit vor, sich als "amicus curiae" beratend an dem Verfahren zu beteiligen.

Die Wettbewerbshüter haben im vergangenen Jahr vom Gesetzgeber neue Befugnisse erhalten, um den Wettbewerb in der Internet-Wirtschaft zu sichern. Das Kartellamt kann seither eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen leichter feststellen und eingreifen, um bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen. Im Fall von Google hatte das Amt auf Basis der neuen Befugnisse dem Konzern eine überragende marktübergreifende Bedeutung bescheinigt. Das hatte die Möglichkeit eröffnet, um in einem zweiten Schritt wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen zu können.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Studie zu Geldgeschenken von Google
:"Eine neue Form von Einflussnahme"

Gewaltige Geldsummen fließen über Förderprogramme von Google an Presseverlage. Nur: Was hat der Konzern davon?

Von Philipp Bovermann

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: