Auslieferung an die USA:Assange legt Berufung ein

Auslieferung an die USA: Pro-Assange Demo Ende Juni in Madrid

Pro-Assange Demo Ende Juni in Madrid

(Foto: OSCAR DEL POZO/AFP)

Der inhaftierte Wikileaks-Gründer geht weiter juristisch gegen seine Auslieferung in die USA vor. In London hat er jetzt einen Antrag auf Berufung gestellt.

Der inhaftierte Wikileaks-Gründer Julian Assange will weiter juristisch gegen seine Auslieferung in die USA vorgehen und hat einen Antrag auf Berufung gestellt. Der High Court in London bestätigte der BBC den Eingang eines solchen Antrags, wie der Sender am Freitag berichtete.

Vor zwei Wochen hatte die britische Regierung nach jahrelangem juristischen Tauziehen die Auslieferung des Wikileaks-Gründers an die USA genehmigt. Seit 2019 sitzt der 50-Jährige in London im Gefängnis. Verurteilt ist er zwar nicht, doch gilt den Richtern seine Fluchtgefahr offenbar als hoch.

Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem Australier drohen bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Unter anderem werfen ihm die Vereinigten Staaten Spionage vor. Assange hatte 2010 geheime militärische US-Dokumente auf Wikileaks veröffentlicht, die unter anderem Kriegsverbrechen der USA im Irak belegen sollten. 2012 floh er in die britische Botschaft von Ecuador in London, wo er fünf Jahre lebte. Das mittelamerikanische Land entzog ihm 2019 das Asyl, woraufhin die britische Polizei Assange festnahm. Seither sitzt er im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Einzelhaft.

Ende Juni hatte sich Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) zurückhaltend zur drohenden Auslieferung von Assange geäußert. In den USA sei eine Entscheidung getroffen worden, "die wir aus unserem Rechtsverständnis anders sehen", sagte sie kürzlich. Es handele sich um ein Rechtsverständnis, dass mit Blick auf Geheimnisträger "gewisse Dinge gelten" und dass es "um einen Fall von Pressefreiheit" gehe. Und mit Blick auf die Pressefreiheit dürfe es keine Einschränkungen geben.

Zugleich verwies Baerbock auf noch laufende rechtsstaatliche Verfahren. Auch der Rechtsweg beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sei nicht gänzlich ausgeschöpft. Es sei wichtig, dass dieser Weg weitergegangen werde.

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