Mainz:Quarantänereglung für Luxemburg gilt bis Mitte Oktober

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Ein Mitarbeiter hält in einem Abstrichzentrum einen Coronatest-Abstrich in der Hand. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild)

Wer aus Luxemburg nach Rheinland-Pfalz reist, muss zunächst in Quarantäne und das örtliche Gesundheitsamt informieren - mit einigen Ausnahmen. Darauf hat das...

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Mainz (dpa/lrs) - Wer aus Luxemburg nach Rheinland-Pfalz reist, muss zunächst in Quarantäne und das örtliche Gesundheitsamt informieren - mit einigen Ausnahmen. Darauf hat das Gesundheitsministerium in Mainz am Montag hingewiesen. Ausgenommen seien Menschen, die beruflich pendeln. Auch Reisen aus medizinischen oder anderen triftigen Gründen - wie etwa Prüfungen an der Universität - sind möglich. Die Quarantäneanordnung gelte auch nicht bei Reisen nach Luxemburg, die weniger als 72 Stunden dauern. „Auch, wer einen negativen Corona-Test hat, der gerechnet vom Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden ist, muss nicht in Quarantäne.“

Diese Regelungen gelten dem Ministerium zufolge mindestens bis Mitte Oktober. Zum 15. Oktober habe der Bund eine Muster-Quarantäneverordnung angekündigt, um Einreisen aus Risikogebieten zu regeln. Die Bundesregierung hatte Luxemburg am Freitagabend erneut wegen steigender Corona-Fallzahlen zum Risikogebiet erklärt.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte: „Wir dürfen Länder wie Luxemburg nicht dafür bestrafen, dass sie sehr viel testen.“ Bei der Risikobewertung werde in den Bundesländern längst die Gesamtsituation betrachtet, das sollte auch im internationalen Vergleich stärker berücksichtigt werden.

Der Landrat des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Joachim Streit (Freie Wähler), wandte sich am Montag nach eigenen Angaben in einem Schreiben an Außenminister Heiko Maas (SPD). Darin kritisierte er die erneute Einstufung Luxemburgs als Risikogebiet als „übertriebene Maßnahme“. Ein nach Regionen differenzierter Blick tue Not: Luxemburg bestehe aus zwölf Kantonen, die wie Landkreise je nach Zahl der Neuinfektionen einzeln betrachtet werden müssten.

Der Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Rheinland-Pfalz, Josef Winkler, und die Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer (Grüne) aus Trier sagten: „Regeln, die von nationalstaatlichem Gedankengut geprägt in erster Linie Staatsgrenzen in den Blick nehmen, sind nicht sinnvoll.“ Es sei unverständlich, wenn für eine Stadt wie Hamm oder den Landkreis Dingolfing-Landau, die ebenfalls die Obergrenze für Neuinfektionen überschritten, andere Regeln gelten würden als für den Grenzverkehr zwischen Deutschland und Luxemburg.

Auch im Saarland, das an Luxemburg grenzt, gibt es nach Angaben des dortigen Sozialministeriums bei der Einreise Ausnahmen von der zweiwöchigen Quarantänepflicht: für Berufspendler und Menschen, die sich weniger als 72 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben. Auch Personen mit einem triftigen Reisegrund - wie medizinische Behandlungen, die Pflege von Angehörigen oder ein Studium - sind befreit.

„Wir alle müssen mit dieser neuen Situation verantwortungsbewusst umgehen“, sagte Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am Montag in Saarbrücken. „Bund und Länder beraten derzeit darüber, weitere Erleichterungen im kleinen Grenzverkehr vorzunehmen.“ Luxemburg war von Mitte Juli bis Mitte August schon einmal als Corona-Risikogebiet eingestuft worden.

Die Regierung des Großherzogtums Luxemburg hatte frühere Grenzschließungen und Reisewarnungen seitens Deutschlands stets kritisiert. In dem kleinen Land mit seinen etwa 630 000 Einwohnern gibt es zahlreiche Berufspendler, die regelmäßig die Grenze überqueren.

Die Einstufung als Risikogebiet und die anschließende Reisewarnung erfolgen, wenn die Zahl der Corona-Neuinfektionen die Marke von 50 Fällen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen übersteigt. Derzeit sind 15 von 27 EU-Ländern zumindest teilweise Corona-Risikogebiete.

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