Tourismus:Hintergrund: Diese Rechte haben Fahrgäste

Berlin (dpa) - Bahnreisende bekommen einen Teil ihres Ticketpreises zurück, wenn sich ihr Zug wegen eines Streiks bei der Deutschen Bahn um mehr als 60 Minuten verspätet. Die Deutsche Bahn kann in diesem Fall keine höhere Gewalt geltend machen.

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Berlin (dpa) - Bahnreisende bekommen einen Teil ihres Ticketpreises zurück, wenn sich ihr Zug wegen eines Streiks bei der Deutschen Bahn um mehr als 60 Minuten verspätet. Die Deutsche Bahn kann in diesem Fall keine höhere Gewalt geltend machen.

Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September 2013 (Rechtssache C-509/11). Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Bahnkunden 25 Prozent des Reisepreises zurück, ab 120 Minuten sind es sogar 50 Prozent.

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