Tiere:Vermieter muss großen Hund dulden

Große Hunde sind nicht jedermanns Sache. Allerdings ist das lange kein Grund, die Haltung in einer Mietwohnung einfach zu verbieten.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Paderborn (dpa/tmn) - Große Hunde sind nicht jedermanns Sache. Allerdings ist das lange kein Grund, die Haltung in einer Mietwohnung einfach zu verbieten.

Denn dafür muss es triftige Gründe geben, wie ein Urteil des Amtsgerichts Paderborn zeigt (Az.: 51 C 112/19) über das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr. 11/2020) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.

In dem verhandelten Fall hatte eine Mieterin eine Deutsche Dogge gekauft. Schon zuvor hatte ein solches Tier in der 118 Quadratmeter großen Wohnung gelebt. Die Mieterin verlangte nach dem Kauf des Tieres die Zustimmung ihres Vermieters. Der Hund sei zahm, gegen Gebäudebeschädigungen versichert, und es gebe keine Beschwerden der Mitbewohner. Die Vermieterin wollte die Zustimmung trotzdem nicht erteilen.

Vor Gericht hatte die Hundehalterin Erfolg: Die Vermieterin habe keinen triftigen Grund für die Ablehnung darlegen können. Es gebe tatsächlich keine Beschwerden über den Hund. Auch Beschädigungen seien nicht nachgewiesen. Auch ein Nachahmungseffekt, wie ihn die Vermieterin angeführt habe, sei nicht zu befürchten. Denn es müsse in jedem Einzelfall neu über die Erlaubnis entschieden werden.

Auf die Frage, ob die Dogge in der Wohnung artgerecht gehalten werden kann, kommt es nach Ansicht des Gerichts für die rein mietrechtliche Erörterung nicht an.

© dpa-infocom, dpa:200629-99-604894/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: