Magdeburg:Seit 2016 keine Anträge fürs Schächten gestellt

Magdeburg (dpa/sa) - Vor dem islamischen Opferfest (11. bis 14. August) hat Sachsen-Anhalts Tierschutzbeauftragter Marco König darauf hingewiesen, dass kein Tier ohne Betäubung geschlachtet werden darf. Das Tierschutzgesetz verbiete das nicht nur für gewerbliche, sondern auch für private Schlachtungen, teilte König am Montag in Magdeburg hin. Menschen, denen ihr Glaube das Schächten von Tieren vorschreibt, könnten bei der zuständigen Veterinärbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Seit 2016 sei im Land kein Antrag auf Zulassung des Schächtens gestellt worden.

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Magdeburg (dpa/sa) - Vor dem islamischen Opferfest (11. bis 14. August) hat Sachsen-Anhalts Tierschutzbeauftragter Marco König darauf hingewiesen, dass kein Tier ohne Betäubung geschlachtet werden darf. Das Tierschutzgesetz verbiete das nicht nur für gewerbliche, sondern auch für private Schlachtungen, teilte König am Montag in Magdeburg hin. Menschen, denen ihr Glaube das Schächten von Tieren vorschreibt, könnten bei der zuständigen Veterinärbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Seit 2016 sei im Land kein Antrag auf Zulassung des Schächtens gestellt worden.

Laut König stehen in den meisten Fällen Betäubungsmethoden zur Verfügung, die mit den religiös bedingten Anforderungen vereinbar sein. Tiere dürften in Deutschland auch nur von Menschen geschlachtet werden, die eine Sachkunde vorweisen könnten. Schächten ohne Genehmigung könne mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro bestraft werden.

Schächten ist die Schlachtung eines Tieres ohne vorherige Betäubung. Dabei werden die Tiere mit einem Schnitt durch die Kehle getötet. Ziel ist, dass sie möglichst vollständig ausbluten, denn der Verzehr von Blut ist sowohl im Judentum als auch im Islam untersagt.

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