Lüneburg:Genehmigung zum Abschuss von Wölfen teilweise rechtswidrig

Ein Europäischer Wolf streift durch sein Gehege. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild)

Eine vom Landkreis Uelzen erteilte Genehmigung zum Abschuss von Wölfen war zum Teil rechtswidrig. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht...

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Lüneburg (dpa/lni) - Eine vom Landkreis Uelzen erteilte Genehmigung zum Abschuss von Wölfen war zum Teil rechtswidrig. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte.

Bei den beiden Beschlüssen ging es zunächst um zwei Tiere aus den Rudeln bei Ebstorf und Eschede. Den Wölfen waren mehrere Risse von Schafen nachgewiesen worden. Daraufhin erteilte der Kreis am 4. April eine befristete Ausnahmegenehmigung für die Tötung der Tiere. In diesem Punkt sei die Genehmigung rechtmäßig gewesen, befanden die Richter. Die Maßnahme sei zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden gerechtfertigt. Die Wölfe könnten sonst weiter in ausreichend gesicherte Schafherden eindringen und diese Jagdtechnik möglicherweise weitergeben. Zumutbare Alternativen zur Tötung gebe es nicht.

Nach der Genehmigung des Landkreises hätten aber unter bestimmten Voraussetzungen noch weitere Wölfe getötet werden dürfen. Dieser Teil sei rechtswidrig, entschied das Gericht. Das Bundesnaturschutzgesetz erlaube eine Tötung ohne konkrete Identifizierung des Wolfes nur in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit Rissen.

Gegen die Genehmigung waren Naturschützer juristisch vorgegangen. Anders als zuvor das Verwaltungsgericht Lüneburg fehlte den beiden Naturschutzvereinigungen laut Oberverwaltungsgericht nicht die Befugnis, gegen die Genehmigung zu klagen. Die beiden Beschlüsse vom Freitag sind unanfechtbar.

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