Kiel:Geflügelpest in Nutztierhaltung: Erster Fall in Saison

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Eine scheinbar kranke Nonnengans steht auf einer Wiese. (Foto: Frank Molter/dpa)

Die Geflügelpest ist in einem kleinem Hühnerhof auf der nordfriesischen Hallig Oland nachgewiesen worden. Das teilte das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium...

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Kiel/Oland (dpa/lno) - Die Geflügelpest ist in einem kleinem Hühnerhof auf der nordfriesischen Hallig Oland nachgewiesen worden. Das teilte das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium am Donnerstag in Kiel mit. Es handelt sich laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor, um den ersten bestätigten Geflügelpest-Fall in einer Nutztierhaltung in diesem Herbst in Deutschland.

Laut Ministerium wurde die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, bei einem Huhn des Betriebes auf Oland festgestellt. Es handelt sich um das Virus H5N8. Die betroffene Haltung besteht demnach aus 57 Hühnern, von denen innerhalb kurzer Zeit acht Tiere gestorben seien. Alle Tiere werden nach entsprechender Geflügelpest-Verordnung getötet und entsorgt. Der Kreis Nordfriesland sprach von 68 Tieren in der betroffenen Haltung.

Um den betroffenen Hof müssen nun sogenannte Restriktionszonen eingerichtet werden. Der Sperrbezirk umfasst mindestens drei Kilometer und ein Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometer um den Ausbruchsbetrieb.

Dementsprechend umfasst der Sperrbezirk die Hallig Oland und das Beobachtungsgebiet unter anderem Teile der Hallig Langeneß, der Insel Föhr und küstenanliegende Gemeinden des Festlandes. In diesen Zonen gelten bestimmte rechtlich vorgegebene Regelungen für Geflügelhaltungen. So darf lebendes Geflügel nicht weiter transportiert werden.

Unterdessen breitet sich Geflügelpest in Schleswig-Holstein weiter aus. Nachgewiesen wurde es vor allem bei Wildgänsen und -enten, aber auch bei einem Mäusebussard und einem Turmfalken. Nach bisher insgesamt zwölf Fällen in Dithmarschen und Nordfriesland wurde ein Fall im Kreis Rendsburg-Eckernförde vom FLI bestätigt, wie das Ministerium in Kiel mitteilte. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde erließ am Donnerstag mit sofortiger Wirkung eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung mit scharfen Auflagen für die Geflügelhaltung. Auch der Kreis Dithmarschen ordnete kreisweit die Aufstallung von Geflügel ab Freitag an, zuvor galt das nur für besondere Risikogebiete.

Insgesamt 27 neue Geflügelpest-Fälle wurden nach Angaben des Ministeriums bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesen und durch das FLI bestätigt. Die nachgewiesenen Erreger-Subtypen umfassen laut Ministerium derzeit überwiegend H5N8 und in einem Fall H5N5. „Es gab bisher keine Infektionen mit diesen Geflügelpestviren bei Menschen“, teilte eine FLI-Sprecherin am Donnerstag mit.

In Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern hat es in diesem Herbst bereits Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln gegeben. „Der aktuelle Fall zeigt, wie schnell das Virus auf Hausgeflügelhaltungen bei dem derzeit hohen Infektionsdruck in der Umwelt übergreifen kann“, sagte Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne). Er appelliere an alle Geflügelhalter, ihre Tiere vor dem Virus zu schützen und die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Tiere sollten nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden, es dürfe kein Oberflächenwasser für das Tränken genutzt werden, wenn Wildvögel dazu Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung komme, müsse für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Der schleswig-holsteinische Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz zählte 590 weitere verendete Wildvögel an der Westküste. Der Minister will mit den bislang von der Geflügelpest betroffenen Kreisen das weitere Vorgehen beraten. In Husum wollten Landrat, Nationalparkverwaltung und Veterinäramt am Donnerstagnachmittag über den Stand in Nordfriesland informieren.

Rund 1000 verendete Wildvögel waren in den vergangenen Tagen in Nordfriesland entdeckt worden. Angesichts der großen Zahl sei es naheliegend, dass viele Tiere Opfer der Geflügelpest seien, sagte ein Ministeriumssprecher. Die Laborergebnisse stünden noch aus.

In Nordfriesland und Dithmarschen wurden bereits Aufstallungsgebote für Hausgeflügel und weitere Maßnahmen angeordnet. Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und Tauben sind verboten. Erhöhte Biosicherheitsanforderungen, insbesondere auch zur Fütterung und zum Tränken von Geflügel, gelten ebenfalls.

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt. Sie kann bei Hausgeflügel mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen verlaufen. Das FLI hatte Anfang Oktober erklärt, mit dem Herbstzug der Vögel sei ein hohes Risiko für das Einschleppen hochansteckender Vogelgrippe-Viren nach Deutschland zu erwarten. Auf ihrem Zug etwa von Sibirien in den Süden machen viele Wildvögel unter anderem in Schleswig-Holstein einen Zwischenstopp und nutzen die Nahrungsmöglichkeiten.

Zuletzt hatte es einen Geflügelpest-Ausbruch in einer Hausgeflügelhaltung in Schleswig-Holstein im März 2018 gegeben. Die Geflügelpest-Epidemie von November 2016 bis Frühjahr 2017 war die schlimmste Tierseuchenwelle dieser Art in Deutschland seit Jahrzehnten. Mehr als 900 000 Tiere mussten bundesweit gekeult werden, allein in Schleswig-Holstein etwa 65 000.

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