München:Junge Behinderte in Pflegeheime: Verband kritisiert Pläne

Ein Tropf hängt an einem Krankenbett. (Foto: Fabian Sommer/dpa/Archivbild)

Der Landesverband Bayern für körper- und mehrfachbehinderte Menschen sieht Pläne des Bundesgesundheitsministeriums höchst kritisch, wonach selbst junge Menschen...

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München (dpa/lby) - Der Landesverband Bayern für körper- und mehrfachbehinderte Menschen sieht Pläne des Bundesgesundheitsministeriums höchst kritisch, wonach selbst junge Menschen mit Behinderung in bestimmten Fällen in Pflegeheimen leben müssten. „Es geht um Menschen, die dauerhaft beatmet werden oder wegen eines Luftröhrenschnitts abgesaugt werden müssen“, erläuterte die Vorsitzende Konstanze Riedmüller. Die Pläne für das neue Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz sehen demnach vor, dass die Pflege zu Hause oder in Behinderteneinrichtungen künftig für Volljährige nur noch dann bezahlt wird, wenn eine Einzelfallprüfung durch den Medizinischen Dienst ergibt, dass der Betroffene „am Leben teilhaben kann“.

„Jeder Mensch kann teilhaben am Leben. Er braucht halt die nötige Unterstützung“, betonte hingegen Riedmüller gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in München. Es könne nicht sein, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) darüber entscheide, wann ein Mensch so eingeschränkt sei, dass ihm die Pflege in seinem Zuhause nicht mehr zustehe - und er stattdessen in ein Pflegeheim umziehen müsse. Dies sei nicht nur bei jungen Menschen nicht hinnehmbar.

Außerdem sei es kritisch, dass es überhaupt Einzelfallprüfungen geben solle. „Sobald es keine klaren gesetzlichen Regelungen gibt, zeigt die Erfahrung, dass die Menschen ihre Rechte nur durch Klagen bekommen. Die meisten Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen haben aber die Kraft nicht, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, weil sie mit Pflege und Alltag so beschäftigt sind.“ Riedmüller kritisierte auch, dass mit dem MDK eine Stelle mit ausschließlich medizinisch-pflegerischer Kompetenz der Krankenversicherungen prüfe und entscheide, die auch für die häusliche Pflege zahlen müsse. „Das müsste eigentlich eine unabhängige Stelle machen.“

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