Koblenz:Kabarettist scheitert mit Klage gegen Toilettengebühr

Koblenz (dpa/lrs) - Der Kabarettist und Liedermacher Rainald Grebe (46, "Brandenburg") hat im Gerichtsstreit um kostenloses Pinkeln an Autobahnen eine Niederlage erlitten. "Die Klage blieb ohne Erfolg", befand das Verwaltungsgericht Koblenz nach Mitteilung vom Montag. Grebe hatte das Land Rheinland-Pfalz verklagt, weil beim stillen Örtchen an Autobahnen oft 70 Cent fällig sind.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Koblenz (dpa/lrs) - Der Kabarettist und Liedermacher Rainald Grebe (46, „Brandenburg“) hat im Gerichtsstreit um kostenloses Pinkeln an Autobahnen eine Niederlage erlitten. „Die Klage blieb ohne Erfolg“, befand das Verwaltungsgericht Koblenz nach Mitteilung vom Montag. Grebe hatte das Land Rheinland-Pfalz verklagt, weil beim stillen Örtchen an Autobahnen oft 70 Cent fällig sind.

Nach Einschätzung von Grebes Anwalt Oliver Ganseforth hatte bundesweit noch kein solcher Fall ein Gericht beschäftigt. Die Gebühr von Toiletten an Autobahnen verstoße gegen die Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz, die eine kostenlose Nutzung für Gäste vorschreibe, und gegen das Prinzip der Daseinsvorsorge, die eine Grundversorgung der Bürger vorsehe.

Das Gericht verwies dagegen in seinem Urteil auf die 43 kostenlosen Toiletten auf Autobahnparkplätzen in Rheinland-Pfalz. Grebe habe sich mit diesem Land auch den falschen Adressaten seiner Klage ausgesucht. Denn es sei der Bund, der mit der zuständigen Autobahn Tank & Rast GmbH 1998 einen inzwischen wieder gekündigten Rahmenvertrag geschlossen habe - einen Rechtsanspruch auf kostenlose Toiletten an Autobahnen gibt es laut Urteil weiterhin nicht. Zudem sei auch die Daseinsvorsorge nicht immer kostenlos. Dazu gehört zum Beispiel die Versorgung mit Trinkwasser.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ganseforth sagte am Montag, er müsse mit Grebe noch klären, ob dieser die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz beantragen wolle.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: