Potsdam:In Frauenhäusern mehr Frauen mit ausländischen Wurzeln

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Brandenburgs Frauenhäuser sind immer häufiger Zufluchtsstätten vor Gewalt in Familien mit ausländischen Wurzeln. Dies geht aus der Antwort des...

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Potsdam (dpa/bb) - Brandenburgs Frauenhäuser sind immer häufiger Zufluchtsstätten vor Gewalt in Familien mit ausländischen Wurzeln. Dies geht aus der Antwort des Sozialministeriums auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag hervor. Nach Angaben des Netzwerkes der brandenburgischen Frauenhäuser ist dies vor allem darauf zurückzuführen, dass sich Frauen mit Migrationshintergrund zunehmend ihrer Rechte auf Schutz vor häuslicher Gewalt bewusst werden. Es gebe keine Hinweise auf vermehrte Übergriffe auf Frauen.

Laut Ministerium ist die Zahl der Frauen in den 20 märkischen Frauenhäusern von 2014 bis 2018 mit rund 550 zwar nahezu konstant geblieben. Da indes zunehmend Frauen mit ausländischen Wurzeln und mehr Kindern Zuflucht in den Einrichtungen suchten, stieg die Zahl der Kinder im selben Zeitraum um knapp ein Drittel auf rund 700.

Nach Angaben von Netzwerk-Sprecherin Catrin Seeger suchen auch immer mehr migrantische und geflüchtete Frauen Brandenburger Beratungsstellen gegen häusliche Gewalt auf. „Dies ist auch ein Beleg für unsere erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit in Flüchtlingsheimen und Willkommensinitiativen sowie für die Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden“, sagte Seeger, die selbst ein Frauenhaus in Rathenow leitet, der Deutschen Presse-Agentur. „Die Frauen wissen: Es gibt ein Recht in Deutschland, vor Gewalt geschützt zu werden.“

Die Belegung der Frauenhäuser sei regional sehr unterschiedlich, erläuterte Seeger. Wegen der zu geringen Anzahl an Einrichtungen in Berlin suchten auch viele Frauen aus der Hauptstadt Zuflucht und Rat in Brandenburg. Allerdings spiegelten die Frauenhäuser nur einen kleinen Teil der häuslichen Gewalt wieder. „Sehr viele Opfer melden sich nicht bei uns. Viele Frauen nehmen Übergriffe hin aus Scham, Schuldgefühlen und Angst, von ihren Kindern getrennt zu werden.“

Von der künftigen Brandenburger Landesregierung erhoffen sich die Frauenhäuser endlich eine gesetzliche Grundlage ihrer Finanzierung. „Notwendig ist ein Landesgesetz ähnlich wie es in Schleswig-Holstein existiert, um einen flächendeckenden Schutz in ganz Brandenburg zu sichern“, betonte Seeger. Die bisherige Finanzierung aus Landesmitteln, kommunalen Zuwendungen, unterschiedlichen Tagessätzen der Frauen und Spenden gleiche einem „Flickenteppich“.

Noch immer liege Brandenburg bei den Unterkünften für schutzsuchende Frauen mit Kindern weit hinter den Kriterien der Anfang 2018 in Kraft getretenen Istanbul-Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt. Statt der erforderlichen rund 250 Zimmer gibt es in Brandenburg Seeger zufolge nur etwa die Hälfte.

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