Kiel:Bundesratsinitiative für besseren Kinderschutz

Schleswig-Holstein wird mit Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eine Bundesratsinitiative für eine Reform der Jugendhilfe einbringen. Das beschloss das...

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Kiel (dpa) - Schleswig-Holstein wird mit Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eine Bundesratsinitiative für eine Reform der Jugendhilfe einbringen. Das beschloss das Kabinett am Dienstag in Kiel. „Mit dem Vorstoß wollen wir Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe bestmöglich schützen“, sagte Jugendminister Heiner Garg (FDP). „Die Aufsichtsbehörden sind in ihren Möglichkeiten sehr begrenzt - darüber gibt es kein Erkenntnis-, wohl aber ein Handlungsdefizit“, begründete Garg den Vorstoß. Mit dem Gesetzentwurf solle zunächst der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und in Auslandsmaßnahmen verbessert werden.

In Schleswig-Holstein hat es in der Vergangenheit immer wieder Skandale in Heimen gegeben. Schlagzeilen machten 2015 die Vorgänge im Friesenhof im Kreis Dithmarschen, mit denen sich auch ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Landtags befasste.

Der von den drei Ländern vorgelegte Gesetzentwurf erweitert die Kontroll- und Interventionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden. So sollen örtliche Prüfungen ohne Anlass und regelhaft durch die Aufsichten möglich sein. Es sollen die Betretungs- und Ermittlungsrechte gestärkt und die Meldepflichten verbessert werden.

Insgesamt würden die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine Jugendhilfeeinrichtung verschärft. Dabei soll insbesondere die Prüfung der Zuverlässigkeit des Trägers gesetzlich klar hinterlegt werden. Nachgewiesen werden muss laut Gesetzentwurf die Belegung und der jeweilige Betreuungsschlüssel.

Die Kontroll- und Interventionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden sollen erweitert werden - etwa durch die Möglichkeit der Aufhebung der Betriebserlaubnis. Anbieter von Jugendhilfemaßnahmen im Ausland müssen dem Gesetzentwurf zufolge über eine Betriebserlaubnis im Inland verfügen. Damit würden die in Deutschland geltenden Maßstäbe für die Erteilung einer Betriebserlaubnis angewendet.

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