München:Sorgerechtsstreit: Mütter gewinnen meistens gegen Väter

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Eine Familie geht einen Weg entlang und wirft dabei lange Schatten. (Foto: Lukas Schulze/dpa)

Wenn Eltern vor Gericht um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder streiten, gewinnt nach wie vor meistens die Mutter gegen den Vater. "Natürlich sind die...

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München (dpa/lby) - Wenn Eltern vor Gericht um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder streiten, gewinnt nach wie vor meistens die Mutter gegen den Vater. „Natürlich sind die gesellschaftlichen Verhältnisse ein Grund“, sagt Heinrich Schürmann vom Deutschen Familiengerichtstag. Im Jahr 2018 übertrugen bayerische Amtsrichter das Sorgerecht in Scheidungsverfahren in 215 Fällen auf die Mutter, in 28 Fällen auf beide Eltern gemeinsam und nur in 20 Fällen auf den Vater. Das geht aus Zahlen des Justizministeriums in München hervor.

In „sonstigen Verfahren mit Sorgerechtsentscheidung“, über die nicht zeitgleich mit der Scheidung entschieden wurde, bekam die Mutter in 1472 Fällen das Sorgerecht, der Vater nur in 502 Fällen. In 1528 Fällen ging das Sorgerecht an einen „Dritten“ wie beispielsweise das Jugendamt.

Auch bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, bestätigt sich diese Tendenz: In 553 Fällen wurde der Mutter das Sorgerecht zugesprochen, in 376 Fällen beiden Eltern gemeinsam und nur in 255 Fällen dem Vater allein. In 674 Fällen ging das Sorgerecht auch hier an „einen Dritten“.

Dabei sei die Mutter nicht automatisch der bessere Elternteil, betont Heinz Kindler, Leiter der Fachgruppe „Familienhilfe und Kinderschutz“ am Deutschen Jugend-Institut (DJI) in München. „Grundsätzliche Kompetenzunterschiede im Gruppenvergleich Mütter - Väter lassen sich ziemlich sicher ausschließen, das wurde mehrfach untersucht.“ Allerdings seien es in den meisten Fällen nach wie vor die Mütter, die die meiste Zeit mit den Kindern verbringen. „Dies hat auch Auswirkungen auf die Vertrautheit mit einem Kind und die Stellung von Müttern“, sagt er. Sie lägen darum „in der Bindungshierarchie der Kinder“ oft noch vor dem Vater.

Die Amtsgerichte im Freistaat erledigten im Jahr 2018 nach Angaben des Justizministeriums insgesamt 78 457 Familiensachen, von denen 17 324 Verfahren auch die elterliche Sorge betrafen. Dass zwischen dieser Zahl und der Zahl der Entscheidungen über eine Sorgerechtsübertragung eine so große Kluft besteht, liegt nach Ministeriumsangaben daran, dass in vielen Fällen die mögliche Änderung des Sorgerechts nicht der Kern des Verfahrens war. Dabei ging es dann um Fragen wie den Schulbesuch oder Auflagen für Eltern zur Abwehr von Gefahren für die Kinder.

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