Kolumne: Vor Gericht:Digitales Erbe

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Wem gehören die Nachrichten in den sozialen Medien, wer darf sie nach dem Tod eines Menschen lesen? (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Was passiert nach dem Tod mit den Dingen, die man in sozialen Netzwerken gepostet hat? Der traurige Fall eines verstorbenen Mädchens hat das vor Jahren geklärt.

Von Verena Mayer

Ein 15-jähriges Mädchen wird 2012 in Berlin von einer U-Bahn erfasst, es stirbt wenig später im Krankenhaus. Aber warum? Die Eltern sind allein mit ihren Fragen. War es ein Unfall, oder hat das Mädchen Suizid begangen? Wurde ihr Kind gemobbt, hatte es Probleme? Um Antworten zu bekommen, will die Mutter die Chat-Nachrichten lesen, die ihr Kind auf Facebook geschrieben hat. Doch sie kann sich, obwohl sie das Passwort hat, nicht mehr einloggen. Das Profil des Mädchens ist von Facebook in den sogenannten Gedenkzustand versetzt worden. Versehen mit dem Hinweis "In Erinnerung", eine Art digitaler Grabstein.

Nur dass die Eltern nicht einmal wissen, wer diesen Grabstein bei Facebook beantragt hatte und was sich dahinter verbirgt. Erst versuchte die Mutter, die Daten ihrer Tochter über Facebook zu bekommen. Doch Facebook gab sie nicht heraus, Begründung: Datenschutz. Also zog die Mutter vor Gericht.

Das Verfahren in Berlin war herzzerreißend. Nicht nur war da eine Frau, die ihr Kind verloren hatte und nicht einmal wusste, warum. Sie musste auch über Jahre gegen einen US-Konzern und die deutsche Justiz ankämpfen. Letztere gab ihr in erster Instanz recht. Facebook-Daten seien ein Teil des Erbes und würden den Eltern zustehen, urteilten die Zivilrichter. Dagegen ging Facebook in Berufung, der Fall landete vor dem Berliner Kammergericht.

Der BGH stellte fest: Wenn man stirbt, gehen auch digitale Inhalte an die Erben über

Wieder vergingen Jahre, Schriftsätze mussten eingereicht, Standpunkte erklärt werden. Das Kammergericht fand nun das Fernmeldegeheimnis wichtiger als das Recht der Eltern, endlich das Erbe ihrer Tochter antreten zu dürfen. An privaten Chatnachrichten seien auch andere Personen beteiligt, und die hätten ein Recht auf den Schutz ihrer Privatsphäre.

Als ich das Urteil hörte, fiel mir der Satz einer Schuldirektorin ein, die sagte, in Deutschland seien die Daten von Kindern besser geschützt als die Kinder selbst. Nur dass es hier nicht um Einwilligungen für E-Mail-Verteiler oder Whatsapp-Gruppen ging. Sondern um Leben und Tod. Darum, was von einer digitalen Existenz bleibt, wenn es den Menschen dahinter nicht mehr gibt.

Der Fall der toten Schülerin landete vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der stellte 2018, fünfeinhalb Jahre nach dem Tod des Mädchens, fest, dass es mit digitalen Inhalten sei wie mit Briefen und Tagebüchern: Wenn man stirbt, gehen diese an die Erben über. Sie hoffe, sagte die Mutter damals, dass nun die "Wochen, Monate und Jahre des quälenden Wartens" vorbei seien und der US-Konzern endlich die Daten ihrer Tochter herausgebe.

Ich weiß nicht, ob sie Genugtuung darüber empfand, ein Grundsatzurteil erstritten zu haben. Für das Recht des Einzelnen gegenüber digitalen Konzernen, die nicht nur unser Leben bestimmen, sondern auch darüber, was nach unserem Tod geschieht. Noch weniger weiß ich, ob die Eltern des Mädchens inzwischen Klarheit darüber haben, was ihr Kind geschrieben, gedacht, gefühlt hat. Denn das ist tatsächlich - privat.

An dieser Stelle schreiben Verena Mayer und Ronen Steinke im wöchentlichen Wechsel über ihre Erlebnisse an deutschen Gerichten. (Foto: Bernd Schifferdecker (Illustration))
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