Hasenmoor:Beschwerde von Anwohnern gegen „Werner“-Rennen erfolglos

Schleswig/Hartenholm (dpa/lno) - Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von 14 Anwohnern gegen das Donnerstag beginnende Festival zum "Werner"-Rennen in Hartenholm zurückgewiesen. Laut der Entscheidung des 4. Senats vom Mittwoch ist den Anwohner-Interessen mit dem Sicherheitskonzept und den gemachten Auflagen ausreichend Rechnung getragen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Es gebe keine begründeten Anhaltspunkte, dass die Veranstaltung so "entgleisen" könnte wie das legendäre Festival von 1988, das rund 200 000 Menschen besuchten. Der Beschluss der Schleswiger Richter kann nicht angefochten werden.

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Schleswig/Hartenholm (dpa/lno) - Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von 14 Anwohnern gegen das Donnerstag beginnende Festival zum „Werner“-Rennen in Hartenholm zurückgewiesen. Laut der Entscheidung des 4. Senats vom Mittwoch ist den Anwohner-Interessen mit dem Sicherheitskonzept und den gemachten Auflagen ausreichend Rechnung getragen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Es gebe keine begründeten Anhaltspunkte, dass die Veranstaltung so „entgleisen“ könnte wie das legendäre Festival von 1988, das rund 200 000 Menschen besuchten. Der Beschluss der Schleswiger Richter kann nicht angefochten werden.

Mitte August hatte bereits das Verwaltungsgericht den Eilantrag der Anwohner abgelehnt. Sie hatten sich auf eine Verletzung der Beteiligungsrechte sowie auf eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs, des Umwelt- und des Brandschutzes gestützt. Die Veranstalter des Festivals rechnen mit bis zu 50 000 Besuchern. Höhepunkt soll am Sonntag das Rennen zwischen dem Comiczeichner Rötger „Brösel“ Feldmann mit seinem Motorrad „Red Porsche Killer“ gegen den roten Porsche seines Kumpels und Kieler Kneipenwirts Holger „Holgi“ Henze sein.

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