Die Staatsregierung will eine Veröffentlichung von Hitlers Hetzschrift "Mein Kampf" trotz des Auslaufens der Urheberrechte im Jahr 2015 verhindern. Sie stellte sich am Dienstag mit diesem Vorstoß sogar gegen einen Beschluss des Landtags, wonach es von 2015 an eine "kommentierte, historisch-kritische Edition" von "Mein Kampf" geben sollte.
Regierungschef Horst Seehofer sagte, er habe sich mit seinem Innenminister Joachim Herrmann und seinem Justizminister Winfried Bausback beraten und von ihnen die Rechtslage schildern lassen. "Ich kann nicht einen NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe stellen und anschließend als bayerische Staatsregierung sagen, wir geben sogar unser Staatswappen dafür her und verbreiten 'Mein Kampf' - das geht schlecht."
Das Institut für Zeitgeschichte in München, das bereits an einer kommentierten Fassung arbeitet, muss das Projekt damit beenden. Dort zeigte man sich überrascht über die Entscheidung. Die Staatsregierung hat für das Projekt bislang schon eine halbe Million Euro gezahlt. Staatskanzleichefin Christine Haderthauer stellte klar. "Der Auftrag ist gestoppt."
Die Wende kommt völlig überraschend. Erst im Februar hatte der Landtag parteiübergreifend beschlossen, die Staatsregierung möge mit Hilfe von Experten "ergebnisoffen" eine Veröffentlichung von "Mein Kampf" prüfen. Dem Institut für Zeitgeschichte wurde bedeutet, bereits an einem Standardwerk für Bibliotheken, Schulen und Hochschulen zu arbeiten. Am 31. Dezember 2015 endet das Urheberrecht des Freistaates an "Mein Kampf". Die Politik wollte mit ihrem Vorstoß unseriösen Veröffentlichungen zuvorkommen, hieß es im Beschluss des Landtags.
Nun trifft die Staatsregierung die Entscheidung im Alleingang. Das Buch sei volksverhetzend, sagte Staatskanzleichefin Haderthauer. Wenn Verlage das Buch in Zukunft veröffentlichen wollten, werde die Staatsregierung Strafanzeige stellen.
Die Opposition im Landtag reagierte verärgert. Der Grünen-Politiker Sepp Dürr sagte: "Das ist eine Unverschämtheit erster Güte." Die Staatsregierung könne sich nicht einfach über einen Auftrag des Landtags hinwegsetzen.