NS-Raubkunst:Öffentliches Interesse überwiegt

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Er malte das umstrittene Bild "Kalabrische Küste - Scilla": Andreas Achenbach, hier porträtiert von Heinrich von Angeli. (Foto: Alamy Stock Photos / The History Collection/mauritius images)

BGH-Urteil zu NS-Raubkunst: Ein Sammler muss hinnehmen, dass ein vom ihm gekauftes Gemälde in der Datenbank "Lost Art" aufgeführt wird.

Von Jörg Häntzschel

Während Deutschlands öffentliche Museen verpflichtet sind, die Herkunft von NS-Raubkunst aufzuklären und diese Werke an die Erben der früheren Besitzer zurückzugeben - auch wenn sie sich oft dagegen sträuben -, gibt es für private Sammler jenseits des moralischen Drucks, sich mit den Vorbesitzern zu einigen, keinerlei Regelungen. Sofern sie die Werke gutgläubig gekauft haben, sind sie die rechtmäßigen Besitzer.

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