NS-Raubkunst:Auf wessen Kosten?

NS-Raubkunst: Der Maler Max Pechstein arbeitete gerne mit der Pfeife im Mund. Sein "Selbstbildnis, liegend" (1909) wird jetzt im Kölner Auktionshaus Lempertz versteigert. Das Auktionshaus gab es nicht als Pressefoto frei.

Der Maler Max Pechstein arbeitete gerne mit der Pfeife im Mund. Sein "Selbstbildnis, liegend" (1909) wird jetzt im Kölner Auktionshaus Lempertz versteigert. Das Auktionshaus gab es nicht als Pressefoto frei.

(Foto: Scherl/Süddeutsche Zeitung Photo)

In Köln soll ein Gemälde von Max Pechstein versteigert werden, das einem jüdischen Arzt gehörte, der vor den Nazis fliehen musste. Warum Deutschland endlich ein Raubkunst-Gesetz braucht, das auch für Sammler gilt.

Von Catrin Lorch

Es ist außergewöhnliches Selbstportrait, das am Dienstag in Köln versteigert werden soll. In kunsthistorischer Hinsicht ist es bedeutend: farbstark, intim, ausdrucksvoll. Aber auch, weil es Fragen aufwirft. Nicht ästhetische, sondern juristische. Warum hat die Bundesrepublik 25 Jahre nach der Washingtoner Erklärung noch kein Raubkunst-Gesetz? Denn die Selbstverpflichtung, sich um Aufklärung und Restitution zu bemühen, gilt nur für die Museen und öffentlichen Sammlungen. Private Kollektionen sind nach wie vor nicht betroffen. Und anders als in den Niederlanden oder Österreich gibt es in Deutschland kein Raubkunst-Gesetz.

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