Urheberrecht:Bonustrack

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"Kraftwerk" bei einem Auftritt im Jahr 2018. (Foto: Gonzales Photo/imago images/Gonzales Photo)

Seit 25 Jahren streiten ein Mitglied von "Kraftwerk" und Rap-Produzent Moses Pelham um die Rechte an zwei Sekunden Musik - nun geht die juristische Auseinandersetzung in die Verlängerung.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Dies sei ein Rechtsstreit, der die Justiz nun schon mehr als ein Vierteljahrhundert beschäftige, sagte Thomas Koch, Senatsvorsitzender beim Bundesgerichtshof (BGH). Und tatsächlich hat sich die juristische Fangemeinde längst daran gewöhnt, dass der fürs Guinnessbuch geeignete Endlosprozess zwischen Ralf Hütter, Gründungsmitglied der Gruppe Kraftwerk, und dem Produzenten Moses Pelham einfach immer weiterläuft. "Nur mir", so hieß der umkämpfte Song von Sabrina Setlur, den Beat hatte Pelham aus einer wunderbar kalten Zwei-Sekunden-Sequenz aus dem Kraftwerk-Stück "Metall auf Metall" gesampelt. Oder geklaut, wie Hütter meinte, weshalb er 1998 vor Gericht zog. Seither hat das Verfahren eine beispiellose Berg- und Talfahrt durch die Instanzen hinter sich, Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof (EuGH) inklusive. Allein beim BGH war man nun zum fünften Mal.

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