München:Einigung im Denkmal-Streit um „Hitlermühle“

München (dpa/lby) - Im Denkmal-Streit um ein Chiffriergerät aus dem Zweiten Weltkrieg hat sich ein Hobby-Schatzsucher mit dem Freistaat Bayern geeinigt. Die Parteien verständigten sich am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht in München darauf, dass der Hobby-Schatzsucher bei künftigen Funden, die archäologisch interessant sein könnten, die Experten des Landesamtes für Denkmalpflege informiert. Außerdem soll er einem Archäologen die Stelle in einem Wald bei Aying südlich von München zeigen, an der er die sogenannte "Hitlermühle" 2017 gefunden hatte - damit dort weitere Untersuchungen gemacht werden können. Das Verfahren wurde eingestellt, die Kosten trägt der Freistaat.

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München (dpa/lby) - Im Denkmal-Streit um ein Chiffriergerät aus dem Zweiten Weltkrieg hat sich ein Hobby-Schatzsucher mit dem Freistaat Bayern geeinigt. Die Parteien verständigten sich am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht in München darauf, dass der Hobby-Schatzsucher bei künftigen Funden, die archäologisch interessant sein könnten, die Experten des Landesamtes für Denkmalpflege informiert. Außerdem soll er einem Archäologen die Stelle in einem Wald bei Aying südlich von München zeigen, an der er die sogenannte „Hitlermühle“ 2017 gefunden hatte - damit dort weitere Untersuchungen gemacht werden können. Das Verfahren wurde eingestellt, die Kosten trägt der Freistaat.

Gemeinsam mit einem Freund hatte der heute 24 Jahre alte Max Schöps das Gerät 2017 mit Hilfe eines Metalldetektors gefunden und dem Deutschen Museum übergeben. Das Denkmalamt fühlte sich übergangen und schrieb den jungen Mann wegen angeblicher Verstöße gegen das Denkmalschutzgesetz an. Daraufhin zog der 24-Jährige vor das Verwaltungsgericht, weil er offiziell feststellen lassen wollte, was er nun darf - und was nicht. Ganz eindeutig fiel die Antwort vor Gericht nicht aus.

Grob können Hobby-Schatzsucher sich nach Einschätzung des Gerichtes daran orientieren, dass alles, was jünger ist als 1945, wahrscheinlich kein Denkmal ist. Gleiches gilt - unabhängig vom Alter - auch für sogenannte „Massenfunde“ wie beispielsweise Patronenhülsen. Vorsicht ist dagegen geboten bei Funden, die einen Bezug zum Nationalsozialismus haben. „Weil diese Zeit eine besondere Rolle für die Geschichte dieses Landes spielt“, wie ein Archäologe vom Landesamt vor Gericht betonte.

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