Korrekturen:Fehlerhafte Überschrift

(Foto: Luis Murschetz (Illustration))

Rollerfahrt in bekifftem Zustand ist Münchner Polizeibeamten im Gerichtsprozess nicht nachzuweisen.

Der Gerichtsbericht "Kiffender Beamter flieht vor Kollegen" vom 6. Februar (München) hat im Text alle Details korrekt wiedergegeben - aber in Titel und Untertitel falsch zusammengefasst. Verhandelt wurde gegen einen Beamten, den interne Ermittler des LKA wegen seiner möglichen Verstrickung in den Polizei-Drogenskandal vor seiner Wohnung abpassen wollten, aber verpassten. Es bestand zwar der angeklagte Verdacht, er könnte an diesem Tag bekifft mit dem Roller zum Dienst gefahren sein, im Prozess konnte das aber nicht ausreichend erhärtet werden, sodass er freigesprochen wurde. Der Titel lautet also besser: "Kiffendem Beamten ist Rollerfahrt nicht nachzuweisen - Weiteres Verfahren wegen Verstrickung in Drogen-Skandal bei Münchner Polizei steht noch aus."

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