Korrekturen:174 Euro für bedürftige Schulkinder

(Foto: Luis Murschetz (Illustration))

Das Bildungs- und Teilhabepaket sieht neben den monatlichen 15 Euro für Sport, Kultur, Freizeit noch einmal 174 Euro jährlich für Schulbedarf vor.

In "Eine Rechnung mit vielen Unbekannten" vom 21. August im Ressort Politik heißt es zum Bildungs- und Teilhabepaket: "Daraus erhalten bedürftige Kinder bislang monatlich 15 Euro für Sport-, Kultur- und Freizeitaktivitäten sowie zweimal im Jahr 174 Euro Geld für den persönlichen Schulbedarf." Das ist falsch. Richtig ist, dass insgesamt 174 Euro für den Schulbedarf gezahlt werden, aufgeteilt in zwei Tranchen: 116 Euro zum Schuljahresbeginn am 1. August sowie 58 Euro zum 1. Februar für das zweite Schulhalbjahr.

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