Schwerin:Konferenz: Renten-Aufbesserung für in DDR geschiedene Frauen

Bremerhaven/Schwerin (dpa/mv) - Für Frauen, die in der DDR geschieden wurden, gibt es 28 Jahre nach der Wiedervereinigung Hoffnung auf höhere Renten. Die Gleichstellungsminister der Länder folgten auf ihrer Konferenz in Bremerhaven mehrheitlich einem Antrag für eine Aufstockung. "Wir haben einen wichtigen Schritt zur überfälligen Beseitigung der Rentenbenachteiligung der in der DDR geschiedenen Frauen gemacht", sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gleichstellungsministerin Stefanie Drese (SPD) am Freitag. Die Bundesregierung werde gebeten, die Renten über ein staatliches Entschädigungsmodell zu ergänzen.

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Bremerhaven/Schwerin (dpa/mv) - Für Frauen, die in der DDR geschieden wurden, gibt es 28 Jahre nach der Wiedervereinigung Hoffnung auf höhere Renten. Die Gleichstellungsminister der Länder folgten auf ihrer Konferenz in Bremerhaven mehrheitlich einem Antrag für eine Aufstockung. „Wir haben einen wichtigen Schritt zur überfälligen Beseitigung der Rentenbenachteiligung der in der DDR geschiedenen Frauen gemacht“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gleichstellungsministerin Stefanie Drese (SPD) am Freitag. Die Bundesregierung werde gebeten, die Renten über ein staatliches Entschädigungsmodell zu ergänzen.

Nach DDR-Recht hatten geschiedene Frauen keinen Unterhaltsanspruch vom Ex-Mann und damit im Fall seines Todes keinen Anspruch auf Rente als Unterhaltsersatz. Auch einen Versorgungsausgleich gab es nicht, wie Drese erklärte. „Nach der Wende wurde die Geschiedenenwitwenrente im Zuge der Rentenüberleitung ausgeschlossen, der Versorgungsausgleich im Beitrittsgebiet erst für Scheidungen ab 1992 eingeführt.“

Die Unterschiede in der Rentenberechnung von DDR und Bundesrepublik kämen auch für jene Frauen zum Tragen, die während der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen ihre Erwerbstätigkeit unterbrachen oder Teilzeit arbeiteten. „Einige ihrer wichtigsten Rentenansprüche, mit denen in der DDR die erbrachten Familienleistungen bei zeitweiliger Verringerung der Arbeitszeit finanziell ohne Rentenabstriche anerkannt wurden, fanden nach der deutschen Wiedervereinigung und der anschließenden Rentenüberleitung keine Anerkennung durch das bundesdeutsche Recht“, kritisierte Drese.

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