Plagiatsvorwurf gegen Guttenberg:Spurensuche im Graubereich

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Der Kampf gegen Plagiate in wissenschaftlichen Arbeiten wird mit spezieller Software und Bußgelddrohungen geführt. Dennoch sind vor allem Juristen in jüngster Zeit durch Textdiebstähle aufgefallen.

Tanjev Schultz

Ihren Studenten bringen Professoren üblicherweise bei, wie sie in wissenschaftlichen Arbeiten korrekt zitieren und wie wichtig dabei Präzision und Redlichkeit sind. Weil es durch das Internet kinderleicht geworden ist, fremde Texte als eigene zu verkaufen, ist die Aufmerksamkeit für Plagiate gestiegen.

Die Titelseite von Karl-Theodor zu Guttenbergs Doktorarbeit "Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU". (Foto: Verlag)

Es gibt mittlerweile sogar Software-Programme, die Dozenten einsetzen, um die Texte ihrer Studenten auf abgekupferte Passagen zu überprüfen. Auch die Strafen sind schärfer geworden: So können Studenten bei Plagiaten exmatrikuliert werden, in Nordrhein-Westfalen sieht das Hochschulgesetz außerdem Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor. In Prüfungs- und Promotionsordnungen steht, dass Kandidaten erklären müssen, ihre Arbeit selbst verfasst und alle Quellen vollständig angegeben zu haben.

Immer wieder kommt es vor, dass Dissertationen nachträglich wegen Textdiebstahls oder Fälschungen aberkannt werden. Eine zentrale Statistik dazu gibt es nicht. Uni-Kommissionen können dabei ganz unterschiedlich urteilen, mal milde, mal streng sein. Gerade bei Plagiaten sind die Fälle mitunter sehr umstritten, denn es gibt Graubereiche, beispielsweise wenn Quellen zwar genannt, aber wörtliche Zitate nicht ausreichend gekennzeichnet werden.

Der Münchner Jura-Professor Volker Rieble, Autor des Buches "Das Wissenschaftsplagiat", sieht bei Hochschulen eine Tendenz, Plagiate zu verharmlosen. Die Hochschulgesetze seien zu "lasch", sagt Rieble. Studenten würden zwar mit Bußgeldern bedroht, Professoren hingegen kämen davon und müssten allenfalls eine Rüge hinnehmen.

Ausgerechnet Juristen sind in jüngster Zeit durch Textdiebstähle aufgefallen, auch etablierte Forscher. An der US-Elite-Uni Harvard wurden kurz hintereinander drei Jura-Professoren ertappt. In Deutschland gab es zuletzt Vorwürfe und hochschulinterne Rügen gegen einen Berliner und einen Darmstädter Jura-Professor. Der Deutsche Hochschulverband, die bundesweite Standesvertretung der Professoren, leitete ein Ausschlussverfahren gegen die beiden ein. Einem möglichen Rauswurf kamen sie jedoch zuvor, indem sie selbst austraten.

"Auch für den Juristen ist das richtige Zitieren eine Frage von Recht und Unrecht", mahnt Thomas Möllers in seinem Buch "Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten". Eine Verletzung des Urheberrechts könne Schadenersatzansprüche nach sich ziehen und, bei vorsätzlichen Verstößen, auch strafrechtliche Folgen haben. In der Praxis kommt es dazu selten. Vorsatz ist schwer nachweisbar. Plagiate werden gern als Flüchtigkeitsfehler heruntergespielt oder Mitarbeitern in die Schuhe geschoben.

Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte halten sich Unis und Organisationen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) mit dem öffentlichen Nennen von Plagiatoren in der Regel zurück. Vor wenigen Tagen erst teilte die DFG mit, sie habe zwei Wissenschaftlern eine "schriftliche Rüge" erteilt, weil sie in Forschungsanträgen fremde Texte ohne Zitation übernommen hatten. Wer die Plagiatoren sind, gab die DFG nicht preis. In ihren internen Gremien haben aber viele die Namen erfahren - und die Gemeinde der Wissenschaftler ist klein. Deshalb kann bereits eine Rüge sehr schmerzlich sein. "Karriereförderlich ist so etwas nicht", heißt es bei der DFG.

© SZ vom 16.02.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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