Geplante Teilzeit-Regelung:Von der einen Falle in die nächste

Union und SPD wollen die Rechte von Eltern stärken, indem sie die bestehende Teilzeitregelung ausweiten. (Foto: dpa)

Einmal Teilzeit heißt bislang allzu häufig: immer Teilzeit. Das wollen Union und SPD nun ändern. Doch ein Rückkehr-Recht für ehemalige Vollzeit-Angestellte könnte mehr Schaden als Nutzen bringen. Denn was gut gemeint ist, muss nicht unbedingt positiv wirken.

Ein Kommentar von Thomas Öchsner, Berlin

Teilzeit wird vor allem für Frauen oft zur Falle: Während sie zu Hause Kinder versorgen oder Großeltern pflegen, arbeitet sich der männliche Kollege im Büro die Karriereleiter empor. Kann oder will der Arbeitgeber dann nach dem vorübergehenden Kürzertreten keine Vollzeitstelle anbieten, schnappt die Falle zu: einmal Teilzeit, heißt dann immer Teilzeit.

Dagegen wollen Union und SPD nun vorgehen. Doch was gut gemeint ist, muss nicht unbedingt positiv wirken. Es geht um einen schwer wiegenden Eingriff in die Rechte des Arbeitgebers: Wer einmal Vollzeit tätig war und sodann wegen der Familie auf 20 Stunden heruntergeht, soll das Recht erhalten, später wieder voll zu arbeiten.

Gewiss, einem Konzern mit Tausenden von Stellen kann man zumuten, dies zu organisieren. Die allermeisten Arbeitnehmer sind aber in kleinen und mittleren Betrieben beschäftigt, und die werden damit überfordert sein. Sie müssten ja einen qualifizierten Ersatz finden, ebenfalls auf Teilzeitbasis - womöglich noch zu unbeliebten Arbeitszeiten. Das dürfte besonders schwierig werden, wenn von vornherein klar ist, dass diese Stelle nur befristet ist.

Das Vorhaben könnte sich daher zu einer neuen Falle entwickeln: Wer vorübergehend Teilzeit arbeiten will, hat es künftig schwieriger. Denn Arbeitgeber könnten der Versuchung erliegen, es zum Übergang in die Teilzeit erst gar nicht kommen zu lassen.

© SZ vom 06.11.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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