Nürnberg:Weniger Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger

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Kiel/Nürnberg (dpa/mv) - Die Jobcenter in Mecklenburg-Vorpommern haben im vergangenen Jahr nach Regelverstößen 25 007 Mal Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt. Bei gut drei Viertel der Fälle waren Terminversäumnisse Grund für die Strafmaßnahmen. "Die Zahlen zeigen: Sanktionen bedeuten nicht zwangsläufig, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II Arbeitsangebote ablehnen", sagte am Mittwoch die Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit in Kiel, Margit Haupt-Koopmann. Ihren Angaben zufolge werden in Mecklenburg-Vorpommern pro Monat durchschnittlich 3,3 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sanktioniert.

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Kiel/Nürnberg (dpa/mv) - Die Jobcenter in Mecklenburg-Vorpommern haben im vergangenen Jahr nach Regelverstößen 25 007 Mal Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt. Bei gut drei Viertel der Fälle waren Terminversäumnisse Grund für die Strafmaßnahmen. „Die Zahlen zeigen: Sanktionen bedeuten nicht zwangsläufig, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II Arbeitsangebote ablehnen“, sagte am Mittwoch die Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit in Kiel, Margit Haupt-Koopmann. Ihren Angaben zufolge werden in Mecklenburg-Vorpommern pro Monat durchschnittlich 3,3 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sanktioniert.

Insgesamt ging die Zahl der Sanktionen im Land erneut zurück. Im Jahr 2017 waren noch 26 503 Verstöße mit Mittelkürzungen geahndet worden, knapp sechs Prozent mehr. 2014 hatte die Zahl bei landesweit 28 710 gelegen. Der Rückgang innerhalb der vergangenen fünf Jahre betrug somit etwa 13 Prozent. Allerdings hat die anhaltend gute Konjunktur auch die Zahl der Menschen, die im Hartz-IV-Bezug sind, sinken lassen. So gab es laut Regionaldirektion 2014 im Land noch 138 705 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, 2018 waren es 105 092 und damit 25 Prozent weniger.

Das Sozialgesetzbuch II schreibt die Sanktionen vor. Betroffene, die Einladungen zum Gespräch mit dem Arbeitsvermittler oder zu Informationsveranstaltungen nicht nachgekommen sind, erhalten drei Monate lang um zehn Prozent gekürzte Leistungen. Dies war im Vorjahr im Nordosten 19 204 Mal der Fall. 30-prozentige Mittelkürzungen verhängten die Jobcenter bei der Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen, oder wenn diese eigenmächtig abgebrochen wurde. Dies sei in 3074 Fällen erfolgt. Mit der gleichen Sanktion wurden weitere 1944 Mal Hartz-IV-Empfänger belegt, nachdem diese Eingliederungsvereinbarungen nicht einhielten.

Bei wiederholten Pflichtverletzungen können bis zu 60 Prozent der Mittel einbehalten werden. Bei jungen Menschen unter 25 Jahren können bereits beim ersten Regelverstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, die Regelleistung vollständig einbehalten werden. Kommt innerhalb eines Jahres ein weiterer Verstoß hinzu, wird auch die Mietzahlung gekürzt.

Die Sanktionen der Jobcenter stehen immer mehr in der Kritik. Erst jüngst hatte sich der SPD-Landesparteitag für eine generelle Abschaffung ausgesprochen, was die Linke schon seit langem fordert. Auch Haupt-Koopmann sieht Reformbedarf. „Wir haben bereits vorgeschlagen, die schärferen Sanktionsregeln für Jugendliche abzuschaffen. Denn drohende Wohnungslosigkeit hilft uns nicht weiter. Wir verlieren die jungen Menschen aus den Augen und können uns nicht mehr kümmern“, sagte sie zur Begründung.

Niemand in den Jobcentern arbeite gern mit Sanktionen. Doch Hartz IV basiere auf dem Grundsatz des Forderns und Förderns. „Die weit überwiegende Mehrheit akzeptiert diese „Spielregeln“. Sanktionen sind also keine Willkür, sondern die Konsequenz aus dem Gesetz, so Haupt-Koopmann.

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