Nürnberg:Mehr Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger

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Nürnberg/Mainz (dpa/lrs) - Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist in Rheinland-Pfalz leicht angestiegen. Von Juli 2017 bis Juni 2018 standen insgesamt 39 287 neu festgestellte Sanktionen in der Statistik - 1283 mehr als im Vorjahreszeitraum, wie die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg am Mittwoch mitteilte. Auch die Zahl der Hartz-IV-Empfänger, gegen die zum ersten Mal eine Strafmaßnahme ausgesprochen wurde, stieg - von 17 792 auf 18 027. Zum Ende des Messzeitraums im Juni gab es rund 162 600 Leistungsempfänger in Rheinland-Pfalz. Eine Zahl für den gesamten Jahreszeitraum gab es nicht.

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Nürnberg/Mainz (dpa/lrs) - Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist in Rheinland-Pfalz leicht angestiegen. Von Juli 2017 bis Juni 2018 standen insgesamt 39 287 neu festgestellte Sanktionen in der Statistik - 1283 mehr als im Vorjahreszeitraum, wie die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg am Mittwoch mitteilte. Auch die Zahl der Hartz-IV-Empfänger, gegen die zum ersten Mal eine Strafmaßnahme ausgesprochen wurde, stieg - von 17 792 auf 18 027. Zum Ende des Messzeitraums im Juni gab es rund 162 600 Leistungsempfänger in Rheinland-Pfalz. Eine Zahl für den gesamten Jahreszeitraum gab es nicht.

Damit liegt Rheinland-Pfalz nicht im bundesweiten Trend: Die deutschen Jobcenter sprachen rund 927 000 Sanktionen aus und damit rund 30 500 weniger als im Vorjahreszeitraum. Spitzenreiter in Rheinland-Pfalz ist das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen. Dort wurden rund 5800 Maßnahmen ausgesprochen. Auf Platz zwei folgt das Jobcenter Mainz mit etwa 3300 Sanktionen vor dem Jobcenter Worms mit rund 2550.

Sanktionen werden nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit in der Regel für drei Monate ausgesprochen. In den allermeisten rheinland-pfälzischen Fällen (28 600) ging es um Meldeversäumnisse beim Jobcenter. Weitere Gründe waren Weigerungen, Schulungen oder andere Weiterbildungen zu besuchen, eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen oder Abbrüche von Maßnahmen.

Meldeversäumnisse werden mit Kürzungen von zehn Prozent sanktioniert. Bei allen anderen Versäumnissen werden die Leistungen zunächst um 30 Prozent gemindert, bei zweiten und dritten Verstößen dann um 60, beziehungsweise 100 Prozent. Für Hartz-IV-Bezieher unter 25 Jahren gelten verschärfte Sanktionsregeln. Hier werden bereits beim ersten Verstoß 100 Prozent der Regelleistung gekürzt.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hatte im August für eine zweite Chance für junge Hartz-IV-Bezieher plädiert. „Ich bin dafür, die verschärften Sanktionen für unter 25-Jährige zu streichen“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Gänzlich auf Sanktionen für jüngere Hartz-IV-Empfänger zu verzichten, wie die SPD-Bundesvorsitzende Andrea Nahles zuvor gefordert hatte, lehnte Dreyer allerdings ab.

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