Frankfurt am Main:Wirtschaft und DGB begrüßen Kurzarbeitergeld-Verlängerung

Ein roter Stift liegt auf einem Antrag für Kurzarbeitergeld. (Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Die hessische Wirtschaft und der DGB haben mit Zustimmung auf die von der schwarz-roten Koalition geplante Verlängerung des Kurzarbeitergeldes reagiert. Dies...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Frankfurt (dpa/lhe) - Die hessische Wirtschaft und der DGB haben mit Zustimmung auf die von der schwarz-roten Koalition geplante Verlängerung des Kurzarbeitergeldes reagiert. Dies helfe Unternehmen und Beschäftigten, die anhaltende außergewöhnliche Corona-Krise zu bewältigen, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), Dirk Pollert, am Mittwoch in Frankfurt. Der DGB-Bezirksleiter Hessen-Thüringen, Michael Rudolph, sagte, das Instrument der Kurzarbeit habe sich in der Krise bewährt. „Daher ist es folgerichtig, dass die Regierung weiterhin den Schutzschirm über die Beschäftigten spannt, denn es geht jetzt in erster Linie darum, Beschäftigung zu sichern statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren“, so Rudolph.

Für „falsch und gefährlich“ hält VhU-Hauptgeschäftsführer Pollert allerdings die Fortschreibung der in diesem Jahr erstmals geschaffenen stufenweisen Erhöhung des Kurzarbeitergelds auf bis zu 87 Prozent. „Höhere Sozialleistungen sind jedem einzelnen zu gönnen, belasten aber Steuer- und Beitragszahler noch weiter und schaffen eine Anspruchshaltung für höhere Sozialleistungen bei Nicht-Arbeit“, so Pollert. DGB-Bezirkschef Rudolph räumte ein, dass Kurzarbeit keine Dauerlösung sein könne. Es dürfe aber nicht unerwähnt bleiben, dass die bisherige Finanzierung aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit und somit aus den Beiträgen der Arbeitnehmer erfolgt sei. Die Beschäftigten nähmen also eine Versicherungsleistung in Anspruch, für die sie selbst jahrelang Beiträge gezahlt hätten.

Das erleichterte Kurzarbeitergeld soll nach den Plänen der schwarz-roten Koalition von regulär 12 auf bis zu 24 Monate erweitert werden. Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 ausgedehnt werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: