Arbeitsmarkt:Bund: Mindestlohn gilt auch für EU-Lkw-Fahrer

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Berlin/Warschau (dpa) - Die Bundesregierung pocht auf eine Durchsetzung des Mindestlohns auch bei ausländischen Lkw-Fahrern, die durch Deutschland fahren.

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Berlin/Warschau (dpa) - Die Bundesregierung pocht auf eine Durchsetzung des Mindestlohns auch bei ausländischen Lkw-Fahrern, die durch Deutschland fahren.

Die entsprechenden Branchenverbände Polens und Tschechiens fürchten um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen. Die EU-Kommission prüft die Beschwerden.

„Wir untersuchen derzeit die bei uns vorgebrachten Bedenken“, sagte ein Sprecher am Mittwoch in Brüssel. Mehrere Staaten sowie Vertreter des Verkehrssektors hätten die EU-Behörde auf die deutsche Praxis aufmerksam gemacht. Der Kommissionssprecher betonte, dass das deutsche Mindestlohngesetz „in vollem Einklang mit dem sozialpolitischem Engagement der EU-Kommission“ stehe. Deutschland habe als 22. EU-Land den nationalen Mindestlohn eingeführt.

Aus der Tschechischen Republik oder Polen kämen Anfragen zum Thema, teilte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums in Berlin mit. Dann erläutere das Haus gerne, warum die entsprechende Regeln gültig seien und die Regierung sie für vereinbar mit der EU-Entsenderichtlinie halte.

In Polen und Tschechien sehen Transportunternehmer ihre Arbeit durch die neuen deutschen Regelungen bedroht. Jan Buczek, Vorsitzender des Verbands internationaler Transportunternehmer in Polen (ZMPD), suchte schon in der vergangenen Woche das Gespräch mit Europaparlamentariern, um gegen die neue deutsche Regelung vorzugehen. Die Erhöhung der Kosten im Transportwesen könne den Bankrott zahlreicher polnischer Firmen bedeuten.

Der Konkurrenzdruck ist nach Ansicht des tschechischen Branchenverbandes Cesmad Bohemia enorm. „Wir wären froh, wenn unsere Lkw-Fahrer genauso viel verdienen könnten wie ihre deutschen Kollegen, aber das entspricht nicht den wirtschaftlichen Realitäten“, sagte Sprecher Martin Felix.

Für die Mindestlohn-Kontrolle zuständig ist auch in diesen Fällen der Zoll. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums skizzierte den entsprechenden Weg: Das entsendende Unternehmen lege dem Zoll eine Einsatzplanung vor. Zusätzlich könne der Zoll Arbeitnehmer auch auf der Autobahn kontrollieren. Schließlich könne er auch etwa von polnischen Spediteuren Daten etwa zum Gehalt verlangen und dann die Einhaltung des Mindestlohns kontrollieren.

Mögliche Bußgelder könnten Zehntausende Euro betragen, so der Sprecher des Arbeitsressorts. Die Vollstreckung erfolge im EU-Ausland auf Grundlage der EU-Beitreibungsrichtlinie, ergänzte das Finanzministerium.

Anlässlich der Kritik polnischer Transportfirmen über die 8,50-Lohn-Grenze will die Warschauer Regierung nun das Gespräch mit Berlin suchen. Die Regierungskanzlei kündigte an, Infrastrukturministerin Maria Wasiak werde in den nächsten Tagen mit Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) über das Thema sprechen. Ein Ministeriumssprecher teilte mit, Wasiak habe bereits vor einigen Tagen um einen Termin für ein Treffen über die neuen deutschen Mindestlohnvorschriften gebeten.

Personal in Flugzeugen, die über Deutschland fliegen, sei nicht automatisch betroffen, ergänzte der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums. „Diese Ableitung kann man so ohne weiteres nicht treffen.“ Der Mindestlohn gelte aber für alle, die sich während ihrer Beschäftigung in Deutschland aufhalten. Ausnahmen würden den Mindestlohn durchlöchern.

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