Potsdam (dpa/bb) - Bei einer Kontrolle von Taxifahrern in den Landkreisen Ostprignitz-Ruppin und Dahme-Spreewald stellten Zollbeamte bei jedem vierten Verstöße gegen das Mindestlohngesetz fest. Mehr als 70 Firmen und Selbstständige waren von der Überprüfung in der vergangenen Woche betroffen. Die Beamten wurden unterstützt von der Landespolizei, den Finanzämtern und dem Eichamt.
Für Taxifahrer gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Arbeitsstunde. Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit unterliegt das Taxigewerbe besonderen Bestimmungen. Die Fahrer sind verpflichtet, Ausweisdokumente mitzuführen, Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter spätestens bei Beschäftigungsbeginn den Krankenkassen melden.