Schwerin:Land verlängert Unterstützung für polnische Berufspendler

Stefan Rudolph, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern. (Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild)

Die Landesregierung hat die finanzielle Unterstützung für polnische Berufspendler bis zum 31. März verlängert. "Wir haben weiterhin eine angespannte...

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Schwerin (dpa/mv) - Die Landesregierung hat die finanzielle Unterstützung für polnische Berufspendler bis zum 31. März verlängert. „Wir haben weiterhin eine angespannte Corona-Situation diesseits und jenseits der Grenze. Das stellt auch viele Unternehmen vor große Herausforderungen, die hiesige Wertschöpfung aufrecht zu erhalten“, sagte der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Stefan Rudolph, am Samstag. „Wir müssen das grenzüberschreitende Pendeln von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eindämmen.“ So könnten Kontakte reduziert und gleichzeitig die hochprofessionelle Arbeit der Pendlerinnen und Pendler weiter ermöglicht werden. Die Unterstützung helfe unmittelbar auch der Volkswirtschaft in MV.

Wenn die Arbeitskräfte in Mecklenburg-Vorpommern bleiben, um weiter in dem Bundesland zu arbeiten, bekommen sie den Angaben zufolge 65 Euro pro Tag. Damit könnten sie etwa eine Unterkunft bezahlen. Hinzu kommen 20 Euro täglich für Familienmitglieder der Tagespendler, die sich in Begleitung der Pendler ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Wochenpendler und deren Angehörige können die entsprechenden Zuschüsse für Samstage, Sonntage sowie Feiertage beantragen.

Nach Angaben des Ministeriums ist der Pendler-Zuschuss erstmals Ende März vergangenen Jahres aufgelegt worden. Seitdem sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales insgesamt 547 Anträge sowie 228 Verlängerungsanträge auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses für 4323 Pendler und 315 Angehörige eingegangen. Dies entspricht einem beantragten Mittelvolumen in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro. Insgesamt stehen bislang fünf Millionen Euro für das Programm zur Verfügung.

© dpa-infocom, dpa:210130-99-232658/2

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