Arbeit:Karneval am Arbeitsplatz

Berlin (dpa/tmn) - Für Kölner mag es schwer verständlich sein - doch Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag. Mitarbeiter müssen grundsätzlich auch am Karneval regulär zur Arbeit gehen, teilt der Deutsche Anwaltverein mit.

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Berlin (dpa/tmn) - Für Kölner mag es schwer verständlich sein - doch Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag. Mitarbeiter müssen grundsätzlich auch am Karneval regulär zur Arbeit gehen, teilt der Deutsche Anwaltverein mit.

Wollen sie freihaben, müssen sie in der Regel Urlaub einreichen. Ausnahmsweise kann sich ein Anspruch auf einen freien Tag aus betrieblicher Übung ergeben. Das gilt etwa, wenn Beschäftigte in den vergangenen Jahren zum Beispiel am Rosenmontag immer frei hatten und davon ausgehen durften, dass sich das nicht ändern wird.

Wer nicht freihat, sollte mit Karnevalsritualen wie Verkleidung oder einem kleinen Umtrunk am Arbeitsplatz ebenfalls vorsichtig sein. Grundsätzlich ist dabei immer vorher die Erlaubnis des Chefs einzuholen, sonst droht im schlimmsten Fall eine Abmahnung.

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