Hamburg:Nordmetall kritisiert Bundesländer wegen Brückenteilzeit

Hamburg (dpa) - Der Arbeitgeberverband Nordmetall hat die Regierungen der Nord-Bundesländer mit Ausnahme Schleswig-Holsteins scharf kritisiert, weil sie im Bundesrat der Einführung der sogenannten Brückenteilzeit zugestimmt haben. "Die norddeutsche Politik hat so der Frauenförderung einen Bärendienst erwiesen", sagte Hauptgeschäftsführer Nico Fickinger am Freitag in Hamburg. Die Ausweitung der Teilzeit stelle besonders für kleine und mittlere Betriebe eine schwere Belastung dar. Die Planbarkeit der Arbeitsprozesse sinke erheblich.

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Hamburg (dpa) - Der Arbeitgeberverband Nordmetall hat die Regierungen der Nord-Bundesländer mit Ausnahme Schleswig-Holsteins scharf kritisiert, weil sie im Bundesrat der Einführung der sogenannten Brückenteilzeit zugestimmt haben. „Die norddeutsche Politik hat so der Frauenförderung einen Bärendienst erwiesen“, sagte Hauptgeschäftsführer Nico Fickinger am Freitag in Hamburg. Die Ausweitung der Teilzeit stelle besonders für kleine und mittlere Betriebe eine schwere Belastung dar. Die Planbarkeit der Arbeitsprozesse sinke erheblich.

Die gleichzeitig geplante Einschränkung der sachgrundlosen Befristung auf 18 Monate mache es angesichts der sich verschärfenden Fachkräftekrise fast unmöglich, mittelfristigen Ersatz für Teilzeitkräfte zu finden. „Die Landesregierungen in Bremen, Hamburg, Hannover und Schwerin werden sich kritisch fragen lassen müssen, ob sie angesichts des Süd-Nord-Gefälles in der deutschen Industrielandschaft mit solchem Abstimmungsverhalten der Verantwortung gegenüber den Bürgern ihrer Bundesländer gerecht werden“, sagte Fickinger.

Die Brückenteilzeit soll es Teilzeitbeschäftigten ermöglichen, leichter in einen Vollzeitjob zu wechseln. Umgekehrt können danach aber auch Vollzeitbeschäftigte leichter auf Teilzeit gehen. Hierfür räumt der Gesetzentwurf Beschäftigten das Recht auf eine befristete Teilzeitphase von einem bis zu fünf Jahren ein. Besondere Gründe wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen müssen sie nicht geltend machen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Gelten soll der Anspruch für Unternehmen mit mindestens 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

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