Arbeit - Bielefeld:Kündigungen nach Putzjob bei Tönnies unwirksam

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Eine goldfarbene Justitia-Figur. Foto: Britta Pedersen/ZB/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Bielefeld (dpa) - Zwei Kündigungen eines Unternehmens nach Putzjobs im Schlachthof bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück sind unwirksam. Das hat das Arbeitsgericht Bielefeld am Mittwoch entschieden. Die Arbeitsverträge seien vom Arbeitgeber in Bielefeld nicht fristgerecht aufgelöst worden, urteilte die Kammer. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

So hatte ein Automobilzulieferer einem Lagerarbeiter gekündigt, weil der seinen Nebenjob bei Tönnies nicht bei ihm angemeldet hatte. In der Corona-Krise flog die Sache auf, weil der alleinerziehende Familienvater in Quarantäne musste, da die Zahl der Infizierten im Juni 2020 bei Tönnies in die Höhe geschnellt war.

Die Bielefelder Firma befürchtete ein Einschleppen des Virus in die eigene Belegschaft und entließ die Männer. Einer der Kläger wurde nach seinem Nebenjob immer sonntags in Rheda-Wiedenbrück ausschließlich negativ getestet. Ob der Kläger seinem Hauptarbeitgeber über den Nebenjob hätte informieren müssen, wurde vom Gericht nicht geklärt.

Auch wenn die Firma in die nächste Instanz vor das Landesarbeitsgericht in Hamm zieht, müssen die Männer zu den bislang gültigen Bedingungen weiter beschäftigt werden, wie das Gericht mitteilte. Vor dem Arbeitsgericht Bielefeld sind weitere vergleichbare Fälle anhängig.

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