Arbeit:Austausch mit Kollegen über Gehalt ist grundsätzlich erlaubt

Bremen (dpa/tmn) - Arbeitgeber müssen es in der Regel hinnehmen, wenn Mitarbeiter sich über ihr Gehalt austauschen. Klauseln im Arbeitsvertrag, nach denen über das Gehalt geschwiegen werden muss, sind in vielen Fällen ungültig, berichtet das Bremer Arbeitnehmermagazin (Ausgabe 2/2016). Der Grund: Arbeitnehmer dürfen gegenüber Mitarbeitern nicht unangemessen benachteiligt werden. Um das für das Gehalt herauszufinden, bleibt nur, sich mit anderen darüber zu unterhalten.

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Bremen (dpa/tmn) - Arbeitgeber müssen es in der Regel hinnehmen, wenn Mitarbeiter sich über ihr Gehalt austauschen. Klauseln im Arbeitsvertrag, nach denen über das Gehalt geschwiegen werden muss, sind in vielen Fällen ungültig, berichtet das Bremer Arbeitnehmermagazin (Ausgabe 2/2016). Der Grund: Arbeitnehmer dürfen gegenüber Mitarbeitern nicht unangemessen benachteiligt werden. Um das für das Gehalt herauszufinden, bleibt nur, sich mit anderen darüber zu unterhalten.

Von dieser grundsätzlichen Regel gibt es jedoch Ausnahmen. So ist der Mitarbeiter zum Schweigen verpflichtet, wenn durch die Bekanntgabe der Gehaltsdaten die Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitgebers beeinträchtigt ist. Das Gleiche gilt, wenn die Offenlegung den Betriebsfrieden stören würde. Das ist jedoch nur sehr selten der Fall. Denn für eine Störung des Betriebsfriedens ist es nicht ausreichend, dass es Verärgerung und Unruhe in der Abteilung gibt.

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