München:Slogan „Abtreibung macht frei“ nicht strafbar

München (dpa/lby) - Im Fall einer umstrittenen Broschüre eines Abtreibungsgegners mit der Aufschrift "Abtreibung macht frei" hat die Staatsanwaltschaft München die Ermittlungen eingestellt. Der Slogan in Anlehnung an den Schriftzug "Arbeit macht frei" im Vernichtungslager Auschwitz sei keine Billigung oder Verharmlosung des Holocausts, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag und verwies auf das Recht auf Meinungsfreiheit. Die Grenze zur Schmähkritik werde nicht überschritten. Der Fall sei Ende September zu den Akten gelegt worden. Das Online-Portal Buzzfeed hatte zuerst darüber berichtet.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

München (dpa/lby) - Im Fall einer umstrittenen Broschüre eines Abtreibungsgegners mit der Aufschrift „Abtreibung macht frei“ hat die Staatsanwaltschaft München die Ermittlungen eingestellt. Der Slogan in Anlehnung an den Schriftzug „Arbeit macht frei“ im Vernichtungslager Auschwitz sei keine Billigung oder Verharmlosung des Holocausts, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag und verwies auf das Recht auf Meinungsfreiheit. Die Grenze zur Schmähkritik werde nicht überschritten. Der Fall sei Ende September zu den Akten gelegt worden. Das Online-Portal Buzzfeed hatte zuerst darüber berichtet.

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Margarete Bause hatte Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen einen Mann aus Bayern gestellt, der für das Flugblatt verantwortlich sein soll. Wie andere Abgeordnete auch hatte sie eine Einladung zu einer „interreligiösen Trauerfeier“ für abgetriebene Kinder erhalten. Beigefügt war der fünfseitige Flyer. Darin ist die Rede von einer „Endlösung der Kinderfrage“, „Babyzid“ und „Kinderschlachtung im Akkord“. Eine Abtreibungsklinik wird als „Massenvernichtungsfabrik“ bezeichnet, ein Arzt als „Berufskiller“. Auch andere Abgeordnete hatten Strafanzeigen gestellt. In Köln prüft die Staatsanwaltschaft den Fall noch.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: