Kiel:Garg verlangt Änderungen bei Finanzierung der Kliniken

Heiner Garg (FDP), Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren. (Foto: Gregor Fischer/dpa/Archivbild)

Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg fordert Nachbesserungen bei der Finanzierung der Krankenhäuser. Die jüngst vom Bund auf den Weg gebrachten...

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Kiel (dpa/lno) - Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg fordert Nachbesserungen bei der Finanzierung der Krankenhäuser. Die jüngst vom Bund auf den Weg gebrachten gesetzlichen Änderungen reichten nicht aus, sagte der FDP-Politiker am Dienstag in Kiel. „Krankenhäuser benötigen jetzt unbedingt Regelungen zur finanziellen Sicherung.“ Angesichts der Corona-Situation sei absehbar, dass auch nach dem 31. Januar eine Rückkehr zum regulären Krankenhausentgeltrecht nicht möglich sein wird. „Die Krankenhäuser brauchen aber jetzt eine verlässliche Basis für die schwierigen Wochen und Monate, die noch vor ihnen liegen.“

Garg hatte bereits in einem Schreiben vom 17. Dezember an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf die schwierige Lage der Kliniken aufmerksam gemacht. Er kritisierte, dass die bislang funktionierenden Versorgungsstrukturen im 3. Bevölkerungsschutzgesetz nicht berücksichtigt worden seien. Zudem seien die Kriterien „Inzidenz“, also die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche, und „Anteil freier betreibbarer Intensivkapazitäten“ nicht für die Berechnung von Ausgleichszahlungen geeignet.

Mit der Inzidenz könne man den Anteil an Covid-19-Patienten vorhersagen, aber ein wechselseitiger Zusammenhang mit Erlösrückgängen eines Krankenhauses bestehe nicht. Auch bei niedriger Inzidenz könne es nötig sein, Betten freizuhalten, um infektiöse von nicht infektiösen Patienten zu trennen. Außerdem sei der Anteil der Patienten, die sich für einen planbaren Eingriff entscheiden, im Vergleich zum Vorjahr gesunken. „Durch die daraus entstehenden Erlösrückgänge - verbunden mit den weiter anfallenden Vorhaltekosten - ist mit einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung der Krankenhäuser zu rechnen.“

Aus Gargs Sicht sollten Anspruch auf Ausgleichszahlungen 2021 nur Kliniken haben, die an der Notfallversorgung teilnehmen und wie zum Beispiel Lungenkliniken versorgungsrelevante Spezialversorger sind.

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