Berlin:Gewerkschaft fordert weniger Befristungen für Charité-Ärzte

Lesezeit: 1 min

Berlin (dpa/bb) - An der Berliner Charité sind 74 Prozent der Ärzte nur befristet angestellt. 2077 der 2812 Mediziner haben einen solchen Vertrag, darunter auch fast 80 Oberärzte, wie aus einer Antwort von Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach (SPD) auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Catherina Pieroth hervorgeht, über die der "Tagesspiegel" am Montag berichtete. Krachs Antwort beruht auf Angaben der Universitätsklinik.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/bb) - An der Berliner Charité sind 74 Prozent der Ärzte nur befristet angestellt. 2077 der 2812 Mediziner haben einen solchen Vertrag, darunter auch fast 80 Oberärzte, wie aus einer Antwort von Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach (SPD) auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Catherina Pieroth hervorgeht, über die der „Tagesspiegel“ am Montag berichtete. Krachs Antwort beruht auf Angaben der Universitätsklinik.

Pieroth kritisierte, dass die Charité seit Ende 2017 auch 83 Verträge ohne konkreten Grund befristet abgeschlossen habe, obwohl das Land Berlin diese Verträge abschaffen will. Im November 2017 gab es einen Beschluss des Abgeordnetenhauses dazu. Laut Krach sind die Vertragsabschlüsse mit oft langfristigen Einstellungsverfahren zu erklären.

„Die Charité-Universitätsmedizin Berlin bekennt sich zum Verzicht auf den Abschluss sachgrundlos befristeter Beschäftigungsverhältnisse“, betonte Sprecherin Manuela Zingl. Seit Erhalt der Vorgabe, das einfache und rechtlich sichere Instrument nicht mehr auf neue Beschäftigungsverhältnisse anzuwenden, habe die Charité sie ab Herbst 2018 konsequent umgesetzt. „Zum Stichtag 31.12.2018 waren lediglich acht Prozent der Beschäftigten der Charité in einem sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnis“, betonte Zingl. Dieser Bestand werde kontinuierlich verringert.

Ferner erklärte sie: Ob ein Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet sei, habe keine Auswirkung auf die Vergütung. Für Arbeitnehmer ist eine Befristung allerdings mit Unsicherheit verbunden. Langfristige Planungen sind kaum möglich.

Die Charité ist in Berlin laut Ärztegewerkschaft Marburger Bund die einzige Klinik, die nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) Stellen befristen kann. Dieses Gesetz gelte für Hochschulen und sei für das Erreichen wissenschaftlicher Ziele gedacht, etwa Habilitation oder Forschungsprojekte, sagte Geschäftsführer Reiner Felsberg der Deutschen Presse-Agentur. „Wir fordern die Charité auf, nur noch nach WissZeitVG zu befristen, wenn eindeutig wissenschaftliche Ziele zu erreichen sind“, so Felsberg.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: