Sylt:Nach Party auf Sylt bislang ein positiver Corona-Test

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Corona-Test wird bei einer Patientin durchgeführt. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn/Symbolbild)

Nach der Party auf Sylt mit mindestens einem infizierten Gast ist bislang ein weiterer Teilnehmer positiv auf Corona getestet worden. Acht Testergebnisse...

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Westerland (dpa) - Nach der Party auf Sylt mit mindestens einem infizierten Gast ist bislang ein weiterer Teilnehmer positiv auf Corona getestet worden. Acht Testergebnisse standen am Mittwochabend noch aus, wie eine Sprecherin des Kreises Nordfriesland mitteilte. Insgesamt hatte es nach Bekanntwerden des Falls 108 Tests gegeben. 99 Tests fielen negativ aus. Die restlichen Ergebnisse werden am Donnerstag erwartet.

Nach Angaben des Gesundheitsamtes in Husum hatte der Infizierte ein Bistro in Westerland besucht, bevor erste Symptome auftraten und er getestet wurde. Nach seiner Erinnerung seien dort in der Nacht zum 4. Oktober 70 bis 100 Menschen anwesend gewesen. Die Bar hat der Wirt freiwillig geschlossen.

Das Gros der mehr als 100 Personen, die sich an dem Abend in dem Bistro aufgehalten haben, stammt von der Nordseeinsel. Für die Partygäste, die nicht von Sylt kommen, sind deren örtliche Gesundheitsämter zuständig.

Das Gesundheitsamt hat die positiv getestete Person in Quarantäne gesetzt und mit der Nachverfolgung seiner Kontakte begonnen. „Glücklicherweise sind unsere schlimmsten Befürchtungen nicht wahr geworden. Ein Superspreader-Ereignis ist ausgeblieben“, sagte die Leiterin des Fachbereiches für Gesundheit der Kreisverwaltung Nordfriesland, Nina Rahder.

Das Gesundheitsamt hatte keine Schließung des Lokals angeordnet. Gegen den Wirt sei mittlerweile aber ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden, teilte die Kreisverwaltung mit. Mehrere Verstöße stünden zur Debatte, unter anderem eine mangelhafte Erfassung von Kontaktdaten und die Nicht-Einhaltung von Regeln für Gaststätten. Es gebe Hinweise, dass möglicherweise auch technische Probleme der vom Gastwirt genutzten QR-Code-Lösung nicht unerheblich für die unvollständigen Gästekontaktlisten verantwortlich gewesen sein könnten. Der Betreiber sei in der Pflicht, das Funktionieren seiner Erfassungslösung von Kontaktdaten sicherzustellen. Dagegen verzichtet der Kreis auf ein Bußgeld für Gäste, die sich nicht ordentlich in die Listen eingetragen haben.

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