Schwerin:Wie es für die Schulen und Kitas im neuen Jahr weitergeht

Lesezeit: 1 min

Kinderhände und ein Regenbogen sind an einer Kita zu sehen. (Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Das Ende der Weihnachtsferien rückt immer näher und damit auch die Frage, wie es für Kinder in Schulen und Kitas und deren Eltern in der Corona-Pandemie...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Schwerin (dpa/mv) - Das Ende der Weihnachtsferien rückt immer näher und damit auch die Frage, wie es für Kinder in Schulen und Kitas und deren Eltern in der Corona-Pandemie weitergeht. Zumindest für die erste Januarwoche stehen die Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern fest. Eine Übersicht:

KITAS:

Wie schon vor den Weihnachtsfeiertagen, ist eine Betreuung in Kitas weiterhin möglich. Das gilt auch für die erste Januarwoche. Die Zeit der Betreuung vor Ort ist nicht eingeschränkt. Das Sozialministerium appelliert jedoch weiterhin an Eltern, ihre Kinder, sofern möglich, zu Hause zu betreuen. Nach Angaben eines Sprechers waren vor Beginn der Weihnachtsferien landesweit noch etwa 20 bis 25 Prozent der Kinder in der Kita.

Kita-Beschäftigte können sich dem Ministerium zufolge bis zu fünfmal kostenlos testen lassen. Dies sei zunächst weiterhin bis Ende März 2021 möglich. Bis Weihnachten gab es demnach rund 1700 Corona-Tests. Bislang seien rund 160 Corona-Fälle in Kitas nachgewiesen worden, die Verteilung zwischen infizierten Kindern und Erziehern sei in etwa gleich.

SCHULEN:

Auch hier werden Eltern gebeten, ihre Kinder, sofern möglich, zunächst in der ersten Januarwoche zu Hause zu lassen. Dort sollen sie dann Aufgaben erledigen. Die Präsenzpflicht ist landesweit für alle Schülerinnen und Schüler aufgehoben.

Die Schulen sind nach Angaben des Ministeriums für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 grundsätzlich geöffnet, wenn Eltern ihre Kinder nicht betreuen können. Dort helfen dann Lehrer bei den Aufgaben. Das Ministerium bittet, die Kinder möglichst per Email vorher anzumelden, damit die Schulen besser planen können. Der reguläre Schülerverkehr, etwa mit Bussen, sei weiterhin gewährleistet.

GRUNDSÄTZLICH GILT:

Eltern müssen weder in Schulen (bis Jahrgangsstufe 6) noch in Kitas nachweisen, wenn sie ihre Kinder nicht zu Hause betreuen können.

WIE ES DANACH WEITERGEHT:

Spätestens in der ersten Januarwoche muss entschieden werden, wie es bundesweit mit Kitas und Schulen weitergeht. Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) plädierte zuletzt für die Wiederaufnahme des Unterrichts vor Ort in den Schulen, zumindest für die Abschlussklassen und die jüngeren Klassenstufen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: