Saarlouis:Gericht: Sportgeschäft darf ohne Flächenbegrenzung öffnen

Ein Sportgeschäft im saarländischen Neunkirchen darf ohne Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter öffnen. Das hat das Verwaltungsgericht des...

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Saarlouis (dpa/lrs) - Ein Sportgeschäft im saarländischen Neunkirchen darf ohne Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter öffnen. Das hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes nach Mitteilung vom Mittwoch in Saarlouis in einem Eilverfahren entschieden (Az: 6 L 456/20). Eine Beschränkung der Verkaufsfläche des insgesamt 1600 Quadratmeter großen Sportgeschäftes sei „voraussichtlich nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz“ vereinbar. Es gebe keinen sachlichen Grund, warum das Sportgeschäft nicht wie bereits Buchhandlungen und Fahrradhändler von der Beschränkung befreit werden könne.

Die von der saarländischen Landesregierung erlassene Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie untersagt landesweit die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche. Es gibt aber Ausnahmen wie zum Beispiel Buchhandlungen und Fahrradhändler.

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