Münster:Staatsrechtler zweifelt an Verfassungsfestigkeit in Krise

Der Rechtswissenschaftler Janbernd Oebbecke hat Zweifel an der Verfassungsfestigkeit des geplanten Epidemie-Gesetzes für Nordrhein-Westfalen. Es müsse...

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Der Rechtswissenschaftler Janbernd Oebbecke hat Zweifel an der Verfassungsfestigkeit des geplanten Epidemie-Gesetzes für Nordrhein-Westfalen. Es müsse intensiver geprüft werden, ob massive Eingriffe - wie Dienstverpflichtungen von Medizinern, Pflegern oder Rettungskräften - vom Grundgesetz gedeckt seien, sagte Oebbecke am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.

Die schwarz-gelbe Landesregierung plant, bereits am Mittwoch im Eilverfahren eine Art Notstandsgesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie durch den Landtag zu bringen. Oebbecke kritisierte vor allem, dass nicht alle Teile des Gesetzentwurfs mit einer Befristung versehen seien. Gerade die weitreichendsten Eingriffe in Grundrechte, wie die Dienstverpflichtungen, seien unbefristet. Dies sei „demokratisch problematisch“, kritisierte der Münsteraner Staatsrechtler.

Wenngleich die Eindämmung der Pandemie schnelles politisches Handeln verlange, sei es dennoch misslich, dass die Betroffenen nun kaum die Möglichkeit hätten, sich vor der Verabschiedung des Gesetzes mit den Folgen auseinanderzusetzen. Auch die SPD-Opposition hat bereits angekündigt, sie werde Sachverständigen-Anhörungen zu dem Entwurf verlangen.

Für unproblematisch hält Oebbecke hingegen - ebenso wie die SPD - die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit, medizinisches Material von Unternehmen oder auch Privatpersonen sicherzustellen. Solche Möglichkeiten seien in Deutschland schon lange bundesgesetzlich verankert, erklärte der emeritierte Rechtsprofessor.

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