Magdeburg:Impfpflicht im Gesundheitswesen: Setzen auf neuen Impfstoff

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Ein medizinischer Mitarbeiter impft eine Frau gegen Corona. (Foto: Ronny Hartmann/dpa/Symbolbild)

Um ihr Personal von einer Corona-Schutzimpfung zu überzeugen, setzen Betreiber von Krankenhäusern und Pflegeheimen in Sachsen-Anhalt auch auf einen neuen...

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Magdeburg (dpa/sa) - Um ihr Personal von einer Corona-Schutzimpfung zu überzeugen, setzen Betreiber von Krankenhäusern und Pflegeheimen in Sachsen-Anhalt auch auf einen neuen angekündigten Impfstoff. Das geht aus einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur hervor. „Wir haben die Hoffnung, dass es dem einen oder anderen Mitarbeiter leichter fällt, sich impfen zu lassen, wenn der Totimpfstoff verfügbar ist. Für manchen macht es durchaus einen Unterschied“, sagte ein Sprecher des Städtischen Klinikums Dessau auf Anfrage. In der Einrichtung seien „noch mehr als 10 Prozent“ der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ungeimpft.

Die bundesweite Corona-Impfpflicht für Einrichtungen im Gesundheitswesen gilt ab dem 15. März. In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen beschäftigtes Personal muss dann nachweisen, gegen Covid-19 geimpft zu sein. Ausnahmen gibt es für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Der neue Covid-19-Impfstoff des US-Herstellers Novavax soll im Februar vorliegen. Dieser gilt als eine Art Totimpfstoff und könnte damit Impfskeptikern entgegenkommen, die die mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna ablehnen.

In den Krankenhaus- und Sozialeinrichtungen der Salus Altmark Holding liegt die dokumentierte Impfquote bei 79 Prozent. „Der tatsächliche Durchimpfungsgrad dürfte etwas höher liegen, da noch nicht alle Impfnachweise erfasst sind“, sagte eine Sprecherin. In Informationsgesprächen zur Impfung werde deutlich, „dass einige Mitarbeitende auf den Protein-Impfstoff Novavax warten.“

Eine Umfrage der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt unter 35 Kliniken hat ergeben, dass im Durchschnitt 84 Prozent aller Krankenhausbeschäftigten in Sachsen-Anhalt vollständig geimpft sind. Viele Krankenhäuser erwarteten „personelle Einschränkungen infolge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht“, sagte eine Sprecherin. Für impfbereite Beschäftigte sollte es Ausnahmeregelungen geben, die solange gelten, bis der Novavax-Impfstoff verfügbar und anwendbar sei, forderte der Spitzenverband. Außerdem müssten Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bei der Verteilung dieses Impfstoffes priorisiert werden.

Einige Träger bereiten erste Maßnahmen vor. Pflegeanbieter Humanas, bei dem derzeit rund 8 Prozent der 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ungeimpft sind, teilte auf Anfrage mit: „Für die Fälle von am Stichtag ungeimpften und nicht genesenen Mitarbeitenden ist bei Humanas ab dem 16. März 2022 aufgrund des Infektionsschutzgesetzes eine unentgeltliche Freistellung vorgesehen.“ Konkrete arbeitsrechtliche Schritte seien jedoch aufgrund der teils unklaren Rechtslage noch nicht absehbar.

Anders will das Universitätsklinikum Magdeburg vorgehen. Da man in der Pflege „große Ausfälle“ habe, werde man „bis zu einer endgültigen rechtlichen Klärung betroffene Kolleginnen und Kollegen nach dem 15. März 2022 nicht ohne eine behördliche Anweisung freistellen“, teilte eine Sprecherin mit.

Bisher wurden laut den Einrichtungen keine Kündigungen wegen der Impfpflicht ausgesprochen. „Weder wir als Arbeitgeber möchten langjährige Mitarbeitende verlieren noch möchten unsere Mitarbeiter ihren Beruf aufgeben, der für viele eine Berufung darstellt“, sagte Awo-Landesvorsitzender Hendrik Hahndorf. Viele Betreiber wie beispielsweise das DRK beklagen jedoch, dass es noch „viele Unklarheiten hinsichtlich der Umsetzung des Gesetzes“ gebe.

Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) sieht deshalb den Bund „in der Pflicht, offene Fragen zu klären und Empfehlungen zu geben“. Wichtig sei eine einheitliche Umsetzung der Impfpflicht in Deutschland.

© dpa-infocom, dpa:220130-99-903599/2

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