Kiel (dpa/lno) - In Schleswig-Holstein gibt es nach Angaben des Gesundheitsministeriums bislang keine Betretungsverbote für Beschäftigte im Pflegebereich wegen Verletzungen der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht. Mit Stand Mitte Juli seien einige Verfahren bereits abgeschlossen, da Impf- oder Genesenennachweise nachgereicht worden seien, teilte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag mit. Andere Anhörungen liefen noch.
„Bisherige Abfragen des Landes haben gezeigt, dass die Gesundheitsämter die einrichtungsbezogene Impfpflicht gewissenhaft umsetzen und die Meldungen priorisiert abarbeiten“, sagte der Sprecher. Legen Beschäftigte die geforderten Nachweise nicht vor, dürfen sie weiterarbeiten, bis die Prüfung ihres Falls abgeschlossen ist. Das Gesundheitsministerium hatte Anfang März zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine Leitlinie veröffentlicht.
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