Kassel:BSG entscheidet über Notdienste für Klinikärzte

Kassel (dpa/lhe) - Das Bundessozialgericht (BSG) entscheidet heute über die Notdienstpflicht von Krankenhausärzten. Der Prozess in Kassel soll klären, ob ein Klinikarzt, der auch an ihn überwiesene Patienten ambulant behandelt, zum Not- oder Bereitschaftsdienst herangezogen werden darf. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV) organisiert solche Dienste, um die Versorgung gesetzlicher Versicherter außerhalb der Sprechstundenzeiten sicherzustellen. Bisher ist laut dem Bundessozialgericht nicht geklärt, ob Krankenhausärzte ebenfalls dazu verpflichtet werden können. (Aktenzeichen B 6 KA 50/17 R)

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Kassel (dpa/lhe) - Das Bundessozialgericht (BSG) entscheidet heute über die Notdienstpflicht von Krankenhausärzten. Der Prozess in Kassel soll klären, ob ein Klinikarzt, der auch an ihn überwiesene Patienten ambulant behandelt, zum Not- oder Bereitschaftsdienst herangezogen werden darf. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV) organisiert solche Dienste, um die Versorgung gesetzlicher Versicherter außerhalb der Sprechstundenzeiten sicherzustellen. Bisher ist laut dem Bundessozialgericht nicht geklärt, ob Krankenhausärzte ebenfalls dazu verpflichtet werden können. (Aktenzeichen B 6 KA 50/17 R)

Geklagt hat ein Leitender Oberarzt einer Klinik für Urologie aus Mittelhessen. Dieser ist durch eine sogenannte Ermächtigung auch zur ambulanten Versorgung berechtigt - und muss damit nach Ansicht der Kassenärztlichen Vereinigung am Notdienst teilnehmen. Das Landessozialgericht hatte das aber zuletzt anders gesehen. Laut der KV wehren sich bisher nur die Ärzte zweier Kliniken in Hessen gegen Notdienste. Es sei aber durchaus damit zu rechnen, dass der Prozessausgang eine Bedeutung über Hessen hinaus haben werde, sagte ein KV-Sprecher.

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