Gesundheit - Erfurt:Bundesrichter: Arbeitgeber haftet nicht für Impfschäden

Erfurt (dpa) - Arbeitgeber haften nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht für mögliche Schäden durch Schutzimpfungen, die Betriebsärzte vornehmen. Das höchste deutsche Arbeitsgericht entschied das am Donnerstag in Erfurt in einem Fall aus Baden-Württemberg. Die Klägerin - eine ehemalige Verwaltungsangestellte im Universitäts-Herzzentrum Freiburg - scheiterte damit auch in der höchsten Instanz. Sie hatte Schadenersatz in Höhe von etwa 150 000 Euro verlangt.

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Erfurt (dpa) - Arbeitgeber haften nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht für mögliche Schäden durch Schutzimpfungen, die Betriebsärzte vornehmen. Das höchste deutsche Arbeitsgericht entschied das am Donnerstag in Erfurt in einem Fall aus Baden-Württemberg. Die Klägerin - eine ehemalige Verwaltungsangestellte im Universitäts-Herzzentrum Freiburg - scheiterte damit auch in der höchsten Instanz. Sie hatte Schadenersatz in Höhe von etwa 150 000 Euro verlangt.

Die Arbeitsgerichte mussten sich mit dem Fall befassen, weil die Frau nicht die Ärztin, sondern das Herzzentrum verklagt hat. Geprüft wurde vom Bundesarbeitsgericht, ob es Pflichtverletzungen des Arbeitgebers gab. Das verneinten die höchsten deutschen Arbeitsrichter. Im konkreten Fall war die Betriebsärztin freiberuflich beschäftigt.

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