Reaktion auf Germanwings-Absturz:Die Schweigepflicht darf nicht weiter aufgeweicht werden

Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Arzt ihnen und nicht in erster Linie den Behörden verpflichtet ist.

Kommentar von Christina Berndt

Ungeheuerlich war das Verbrechen, bei dem der Copilot Andreas Lubitz 149 Menschen mit sich in den Tod riss. Da liegt der Reflex nahe, schärfere Maßnahmen zu fordern, um so etwas künftig zu verhindern. Paragrafen sollen die Sicherheit zurückgeben, die eine unbegreifliche Tat zerstört hat. Auch die französische Untersuchungsbehörde BEA verlangt nun "klarere Regeln", wann Ärzte Behörden über die Krankheit von Patienten zu informieren haben, die in einem sensiblen Beruf wie dem des Piloten arbeiten.

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Die ärztliche Schweigepflicht ist aber ein hohes Gut. Sie zu brechen ist schon heute gerechtfertigt, wenn Menschenleben in Gefahr sind. Ein weiteres Aufweichen aber hätte vor allem negative Folgen. Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Arzt die ihm anvertrauten Intimitäten für sich behält und dass er in erster Linie ihnen und nicht den Behörden verpflichtet ist.

Das ist bei den bis heute stigmatisierten seelischen Leiden besonders wichtig: Psychisch Kranke sollten ermutigt werden, offen mit einem Arzt zu sprechen. Nur so bekommen sie die bestmögliche Behandlung; nur so wird vermieden, dass sie, wie Lubitz, ständig den Arzt wechseln, um die Krankheit zu vertuschen. Psychisch Kranke werden nicht häufiger gewalttätig als Gesunde. Ein vertrauensvolles Verhältnis zum Arzt ist immer noch der beste Schutz, wenn doch mal ein Einzelner eine ungeheuerliche Tat plant.

© SZ vom 14.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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