Steuerhinterziehung:Knast trotz Selbstanzeige

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Steuersünder aufgepasst: Bei der Selbstanzeige heißt es ganz oder gar nicht. Wer nicht alle Konten auf einmal angibt, kann trotzdem ins Gefängnis kommen.

Alexander Hagelüken und Klaus Ott

Herbert Welber konnte nicht mehr ruhig schlafen. Als die Zeitungen im Frühjahr ständig über CDs mit den Daten deutscher Steuersünder berichteten, glaubte er, die Verfolger im Nacken zu spüren. Der bayerische Freiberufler, der in Wahrheit anders heißt, wollte reinen Tisch machen.

Zumwinkel von Polizei abgeholt

Negativbeispiel Klaus Zumwinkel: Um der öffentlichen Demütigung zu entgehen, zeigen sich viele Steuersünder selbst an. Das schützt aber nicht immer vor einer Gefängnisstrafe.

(Foto: ag.dpa)

Zwei Jahrzehnte lang hatte Welber immer wieder Vermögen in die Schweiz transferiert, um sich Steuern zu ersparen. So hatten sich zehn Millionen Euro angesammelt, für deren Erträge er keine Abgaben zahlte. Welber suchte einen Anwalt auf, der eine Selbstanzeige fürs Finanzamt aufsetzte. Fast zwei Millionen Euro soll Welber nun zahlen. Aber dafür kann er wieder ruhig schlafen, muss keine Angst mehr vor dem Gefängnis haben. Oder doch?

Ein paar Wochen nach dem ersten Termin meldete sich Welber erneut bei dem Anwalt. Er hatte noch ein Konto in Österreich vergessen, von dem aus er Kosten für den Unterhalt eines Ferienhauses beglich. Auf diesem Konto sammelten sich jedes Jahr ein paar tausend Euro Kapitalerträge an. Kleingeld im Vergleich zu seinen sonstigen Gewinnen. Aber genug, um Welbers Nachtruhe empfindlich zu stören.

Alles oder nichts

Als der Selbständige das österreichische Konto beim Anwalt nachmeldete, hielt er das für eine Formalie. Doch sein Rechtsbeistand hatte unangenehme Nachrichten für ihn. Unter Umständen führt das Vergessen dieses Kontos dazu, dass die Selbstanzeige ungültig ist und nicht vor Strafe schützt. Als ihm der Anwalt das sagte, reagierte er konsterniert.

Der Fall hat grundsätzliche Bedeutung. Allein in der Schweiz lagern 200 Milliarden Euro Schwarzgeld deutscher Kunden, schätzen Banker. Wie Welber müssen nun Zehntausende Steuerhinterzieher befürchten, künftig nicht mehr so glimpflich davonzukommen wie bisher. Das liegt an einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs gegen den Unternehmer Stefan W., der in Schweinfurt und bei Rosenheim eine Medizin-Firma betreibt.

W. hat ebenfalls Einkünfte in Millionenhöhe verschwiegen. Als ihm der Fiskus auf die Schliche kam und seine Wohnung und die Kanzlei seines Steuerberaters durchsuchte, sagte der, die Ermittler seien zwei Wochen zu früh gekommen. Steuererklärungen mit den nun vollständigen Angaben seien ja schon vorbereitet. Doch die Justiz wertete dies nicht als gültige Selbstanzeige. Das Münchner Landgericht verdonnerte ihn wegen Steuerhinterziehung sowie Anlagebetrug zu sieben Jahren Gefängnis.

Bundesweite Bedeutung

Und seit der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das harte Urteil bestätigte, hat es bundesweit Bedeutung. Der erste Strafsenat unter Leitung von Armin Nack, der für seine strenge Vorgehensweise gegen Wirtschaftskriminalität bekannt ist, nutzte die Gelegenheit, um wieder einmal neue Grundsätze zu postulierten. Eine "Rückkehr zur Steuerehrlichkeit" sei nur dann gegeben, wenn die Täter ihre Einkünfte und ihr Vermögen vollständig dem Fiskus meldeten, also reinen Tisch machten. Erst dann schütze eine Selbstanzeige vor Strafen.

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