Bauherr sein - was das bedeutet, wird einem bereits klar, wenn man zum "kleinen Bruder" des Bauherrn, sprich dem Herrn über die Renovierung des geerbten Elternhauses geworden ist. Wenn man in einem ersten Kraftakt die zahllosen Bücher in den Wandregalen gesichtet, die vollständigen Sammlungen alter Bände der Weltliteratur in den eigenen Bestand übernommen und sich von den immer mehr werdenden Exemplaren dritter Wahl am Ende getrennt hat; wenn man die nicht mehr zeitgemäßen oder abgenutzten Schränke, Sessel, Stühle, Tische und Regale im Haus von einem Entrümpelungsunternehmen hat entsorgen lassen und schließlich auch den Keller von alten Elektrogeräten, Kommoden, Teppichen, Geschirr und sonstigem, über viele Jahrzehnte dort schlummerndem Tand befreit hat, dann beginnt die zweite, die eigentliche Stufe des Projektes "Erneuerung des alten Bestandes", in diesem Fall eines Atrium-Bungalows, Baujahr 1962, im Stadtteil Fürstenried-West im Münchner Süden.
Immobilien:Haus geerbt, was nun?
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Die Eltern haben unserem Autor ihr Haus vermacht. Und er fragt sich: Selber einziehen oder vermieten? Renovieren, Handwerker beauftragen, dem Mieter überlassen? Ein Erfahrungsbericht.
Von Sebastian Hepp
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